Anleger unter Druck? 22.01.2014 16:22:00

Prokon: Verbraucherschützer scheitern mit Einstweiliger Verfügung

Das umstrittene Schreiben des in Schieflage geratenen Windanlagen-Finanzierers Prokon war nach Ansicht des Landgerichts Itzehoe rechtlich nicht zu beanstanden. Das Gericht lehnte den vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gestellten Antrag auf eine einstweilige Verfügung ab, wie eine Sprecherin am Mittwoch mitteilte. Die von dem Unternehmen an die Genussrechtsinhaber verschickten Schreiben stellten keine unlauteren geschäftlichen Handlungen dar, hieß es in dem Beschluss der Kammer für Handelssachen vom 20. Januar (Aktenzeichen 5 O 6/14). Der vzbv kritisierte die Entscheidung und kündigte auf dpa-Anfrage an, eine Beschwerde dagegen zu prüfen.

Die Verbraucherschützer hatten dem Unternehmen vorgeworfen, mit einem Schreiben vom 10.01.2014 seine Anleger unangemessen unter Druck zu setzen. Sie wurden darin aufgefordert, kein Kapital abzuziehen und bestehende Kündigungen rückgängig zu machen. Zudem waren die Anleger gewarnt worden, mit einer Kündigung die Insolvenz des Unternehmens bewusst in Kauf zu nehmen. Prokon hat die Anleger mittlerweile um Entschuldigung gebeten.

Das Landgericht wertete das Schreiben der Windenergie-Firma als eine zulässige Information der Genussrechtsinhaber über das bestehende Risiko. Der Geschäftsleitung eines jeden Unternehmens, dessen Eigenkapital durch eine Vielzahl von Anteilsinhabern gehalten werde, müsse es erlaubt sein, auf aktuelle Liquiditätsschwierigkeiten und das Insolvenzverfahren bei Entzug des Eigenkapitals hinzuweisen, heißt es in der Mitteilung des Gerichts weiter.

Das sei in der bestehenden Situation nicht nur legitim, sondern Verpflichtung einer verantwortungsvollen Geschäftsleitung. Dabei dürfe in einer solchen Situation auch mit deutlichen Worten auf mögliche Konsequenzen hingewiesen werden. Das Gericht bezeichnete den Prokon-Brief laut Mitteilung als eine der besonderen finanziellen Situation geschuldete Maßnahme, um den Anteilseignern mit deutlichen Worten vor Augen zu führen, dass das plötzliche Abziehen von Genussrechtskapital in größerem Umfang drastische, existenzbedrohende Folgen für die Gesellschaft haben könne, an der alle Genussrechtsinhaber beteiligt seien.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband kritisierte in einer ersten Stellungnahme, das Gericht habe sich offenbar nicht mit den gesamten rechtlichen Erwägungen des Verbandes auseinandergesetzt. Darunter sei die Frage, ob das Unternehmen die Anleger in die Irre geführt habe. "Wir prüfen, ob wir eine sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung beim Oberlandesgericht Schleswig einlegen", sagte ein Sprecher der Nachrichtenagentur dpa am Mittwoch./run/DP/jha

ITZEHOE (dpa-AFX)

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