Privatvermögen 01.09.2020 20:08:00

Anleger erwirken "Arrestbefehl" auf Assets des Ex-Wirecard-CEO

Anleger erwirken "Arrestbefehl" auf Assets des Ex-Wirecard-CEO

Laut Mitteilung der Kanzlei haben die Anleger durch den Arrestbeschluss die Möglichkeit, sich zunächst Vermögen von Braun zu sichern und anschließend einen Schadensersatzprozess zu führen. Durch den zivilrechtlichen Arrestbeschluss bestünde die Möglichkeit, so an das Privatvermögen des Ex-Wirecard-CEOs zu kommen.

Rechtsanwalt Michael Leipold mit Kanzleien in Hamburg und Bayern vertritt nach eigenen Angaben bereits etwa 400 geschädigte Anleger weltweit. Dabei geht die Kanzlei laut Mitteilung sowohl gegen Organe der Wirecard AG vor als auch gegen die Wirtschaftsprüfer und die Aufsicht Bafin.

Bei dem ehemaligen DAX-Unternehmen Wirecard waren im Juni Luftbuchungen von fast 2 Milliarden Euro öffentlich geworden, es befindet sich inzwischen im Insolvenzverfahren. Die Aktie hat entsprechend an Wert eingebüßt, sie schloss am Dienstag bei 0,71 Euro, nahe ihrem zuvor gestreiften Jahrestief von 0,59 Euro. Das Allzeithoch lag am 4. September 2018 bei 199 Euro.

Eine Sprecherin des Landgerichts München I bestätigte, dass es laufende Verfahren zu dem Fall gebe, sie könne aber keine Entscheidung des Gerichts bestätigen, bevor diese nicht zugestellt sei.

DJG/uxd/mgo

FRANKFURT (Dow Jones)

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Bildquelle: Wirecard

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