Ryanair Aktie
WKN DE: A1401Z / ISIN: IE00BYTBXV33
Krankenstände |
31.01.2020 13:52:00
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Angeblich Streit um Entlassungen bei Laudamotion
"Fristlose Entlassungen sind nur dann zulässig, wenn ein Arbeitnehmer den Arbeitgeber bewusst schädigt, also stiehlt oder eben einen Krankenstand vortäuscht und in Wirklichkeit im Urlaub ist. Eine bloße Erkrankung rechtfertigt auf keinen Fall eine fristlose Entlassung", kritisierte Vida-Gewerkschafter Daniel Liebhart in dem Bericht.
Außerdem müsste die Geschäftsführung den Betriebsrat bei einer Entlassung informieren. Allerdings erkennt Laudamotion den im Herbst gewählten Betriebsrat nicht an. Die Betriebsratschefin musste kürzlich per Gericht eine einstweilige Verfügung erwirken, um das Firmengelände überhaupt betreten zu dürfen. Am Landesgericht Korneuburg sind mehrere Klagen der Gewerkschaft anhängig.
Als Ergebnis des "intensiven Preiswettkampfs mit Lufthansa-Töchtern in Deutschland und Österreich, die unter Kosten verkaufen", wie Ryanair meint, rechnet der irische Billigflieger für die Österreich-Tochter mittlerweile mit einem Verlust von 90 Mio. Euro. Ursprünglich hätte es im zweiten Jahr des Bestehens bei Laudamotion 50 Mio. Euro Verlust geben sollen, im Oktober hatte Ryanair-Chef Michael O'Leary bereits die Verlustprognose auf knapp 80 Mio. Euro erhöht. Im ersten Jahr lag der Fehlbetrag bei 150 Mio. Euro.
Seit 1. Jänner wendet die Geschäftsführung den Laudamotion-Kollektivvertrag nicht mehr an. Neue Mitarbeiter werden nun stattdessen über die österreichische Zweigniederlassung der Leiharbeitsfirma Crewlink Ireland angestellt. Die Gewerkschaft wirft dem irischen Mutterkonzern vor, auf österreichisches Arbeitsrecht zu pfeifen.
Die Unterbringung der Job-Anwärter während der Ausbildung bei Crewlink sorgt ebenfalls für Wirbel. Der sechswöchige Flugbegleiter-Kurs in Hahn in Deutschland kostet laut "Aviation Net" 800 Euro, finde jedoch in einer heruntergekommenen Unterkunft statt.
(Schluss) pro/kre
APA

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