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14 Euro plus 28.06.2023 16:31:00

Amazon-Aktie steigt: Logistik-Arbeiter bekommen bei Amazon in Deutschland mehr Einstiegslohn - BGH verzichtet im Streit um Wettbewerbskontrolle auf Anfrage am EuGH

Amazon-Aktie steigt: Logistik-Arbeiter bekommen bei Amazon in Deutschland mehr Einstiegslohn - BGH verzichtet im Streit um Wettbewerbskontrolle auf Anfrage am EuGH

Das teilte die deutsche Tochtergesellschaft in München am Mittwoch mit. Dies soll ab September gelten. Das Unternehmen will Gespräche mit den jeweiligen Betriebsräten führen - "soweit erforderlich", wie es in der Mitteilung hieß.

Nach Unternehmensangaben arbeiten über 20 000 der 36 000 deutschen Amazon-Beschäftigten in der Logistik. "Und aufwärts" bedeutet demnach, dass die Amazon-Logistikgehälter regional etwas unterschiedlich sind. So könnte der Einstiegslohn mancherorts dann etwas über 14 Euro liegen. Der aktuelle Einstiegslohn beträgt nach Angaben eines Sprechers 13 Euro "und aufwärts".

Die geplante Erhöhung bereits mit eingerechnet, hätte das Unternehmen nach eigenen Angaben die Einstiegsgehälter in der Logistik seit Anfang vergangenen Jahres um gut 16 Prozent erhöht. Nach zwei Jahren Betriebszugehörigkeit liege der Lohn von Logistikbeschäftigten ohne Vorqualifikation im Durchschnitt bei 37 000 Euro brutto pro Jahr.

Der Konzern reagiert damit auf die Runde teils kräftiger Gehalts- und Tarifsteigerungen in der deutschen Wirtschaft. Amazon lehnt Tarifverträge ab und liegt deswegen seit Jahren im Streit mit der Gewerkschaft Verdi.

BGH verzichtet auf Anfrage am EuGH zur Marktaufsicht bei Amazon

Im Rechtsstreit über eine strengere Wettbewerbskontrolle bei Amazon durch das Bundeskartellamt stehen die Chancen für den Online-Riesen etwas schlechter. Der Bundesgerichtshof (BGH) teilte am Mittwoch mit, dass der Kartellsenat derzeit nicht beabsichtige, in der Sache den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zurate zu ziehen. Das war nach der Auftaktverhandlung am Dienstag zunächst noch offen geblieben.

Amazon wehrt sich als erster Konzern gegen die Einstufung als Unternehmen mit "überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb", die seit zwei Jahren möglich ist. Eine solche Entscheidung verschafft dem Kartellamt mehr Möglichkeiten, bestimmte Verhaltensweisen von großen Internetfirmen zu untersagen.

Anders als Amazon sah der Kartellsenat nach einer ersten Einschätzung keine grundsätzlichen Bedenken gegen das neue Gesetz. Weder verstoße die Regelung voraussichtlich gegen EU-Recht noch erscheine sie verfassungswidrig, sagte der Vorsitzende Richter am Dienstag. Im Raum stand noch, ob der BGH den EuGH anfragt, ob die deutsche Regelung vor Inkrafttreten der EU-Kommission hätte vorgelegt werden müssen. Nun soll ein weiterer Verhandlungstermin in Karlsruhe festgelegt werden.

Im Mittwochshandel an der NASDAQ bewegt sich die Amazon-Aktie zeitweise bei 130,81 US-Dollar um 1,26 Prozent höher.

MÜNCHEN/KARLSRUHE (dpa-AFX)

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