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20.01.2014 21:05:00

Allgemeine Zeitung Mainz: Keulenschwinger / Kommentar zum Mindestlohn

Mainz (ots) - Verfassungswidrig! Eine wirkungsvollere Keule gibt es nicht, um unliebsame Positionen abzuräumen. So verhält es sich auch mit der Stellungnahme der Bundestagsverwaltung zu möglichen Ausnahmen vom geplanten Mindestlohn. "Ganz oder gar nicht", ist eine wunderbare Position, die sich immer leicht vertreten lässt. Wer die Stellungnahme liest, muss allerdings feststellen, dass der wissenschaftliche Dienst nur einen Fingerzeig gibt und keinesfalls selbst diese apodiktische Haltung vertritt. Zumal es sich mit der Einschätzung verfassungsrechtlicher Fragen in etwa so verhält wie mit der 10-Tage-Wetterprognose: Wie das Bundesverfassungsgericht letztlich entscheiden wird, lässt sich nur in wenigen Streitfällen exakt voraussagen. Eine verantwortungsbewusste Bundesregierung darf jedenfalls nicht gleich die politische Vernunft ausschalten, wenn die Frage der Verfassungsmäßigkeit aufgeworfen wird. Wie im richtigen Leben ist es schließlich fast immer falsch, jedwede Ausnahme auszuschließen. Beim Mindestlohn heißt das: Vielen Rentnern, die sich heute etwas hinzu verdienen, könnte diese Chance genommen werden, wenn ihre Auftraggeber für das gleiche Geld junge Arbeitskräfte bekommen. Junge Leute könnten davon abgehalten werden, eine handwerkliche Lehre anzustreben, wenn sie in unqualifizierten Jobs das Gleiche verdienen können. Und Branchen wie etwa die Zeitungszustellung, in denen sich Stücklohnhonorierungen bewährt haben, könnten wesentlich weniger Menschen als bisher eine Beschäftigung bieten. Eine zentrale Aufgabe von Politik ist immer noch, Unsinn zu vermeiden.

Von Friedrich Roeingh

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