09.11.2018 21:33:42

Allgemeine Zeitung Mainz: Eindeutig / Ralf Heidenreich zum Bestellerprinzip für Makler

Mainz (ots) - Wer bestellt, bezahlt: Auch bei Aufträgen für Makler sollte das eine Selbstverständlichkeit sein. Doch als das Bestellerprinzip 2015 bei Mietwohnungen eingeführt wurde, liefen die Vermittler dagegen Sturm. Für die Mieter wurden düstere Zeiten vorhergesagt. In solchen Debatten können wissenschaftlich fundierte Untersuchungen Licht ins Dunkel bringen. Die Ergebnisse sind eindeutig: Von der Einführung des Bestellerprinzips 2015 haben die Mieter profitiert. Die Makler waren die Verlierer. Vor diesem Hintergrund wird verständlich, warum deren Verband IVD auch gegen die von Bundesjustizministerin Katarina Barley geplante Übertragung des Prinzips auf Immobilienverkäufe auf die Barrikaden geht. Zwar werden Verkäufer, wie vom Verband prognostiziert, aller Voraussicht nach die dann von ihnen zu tragenden Maklerprovisionen tatsächlich auf den Kaufpreis draufschlagen, was den Käufern eine höhere Grunderwerbssteuer bescheren wird. Allerdings kann diese vergleichsweise kleine Mehrbelastung durch Verbesserungen auf anderer Ebene mehr als kompensiert werden. So steigt durch den höheren Kaufpreis das Eigenkapital, was Banken mit niedrigeren Zinsen honorieren. Zudem werden es sich Immobilienbesitzer künftig überlegen, ob sie einen Vermittler wirklich brauchen. Nicht zuletzt wird das Bestellerverfahren den Wettbewerb unter den Maklern befeuern. Der IVD sagt, das sei nicht nötig, da die ortsüblichen Provisionen ohnehin verhandelbar seien. Wenn das der Fall ist, warum gibt es diese Richtwerte dann überhaupt noch?

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