20.06.2019 22:03:44

Allg. Zeitung Mainz: Wehrhaft / Christoph Cuntz zur Drohung mit Artikel 18

Mainz (ots) - Mit denen, die ihn verachten, ist der Rechtsstaat in der Vergangenheit fast schon verständnisvoll umgegangen. Wüste Drohungen gegen seine Repräsentanten sind für ihn Ausdruck der Meinungsfreiheit. Meinungsfreiheit ist es auch, wenn eine rechtsextreme Partei um Stimmen wirbt mit dem Slogan "Weg mit der Scheiße", der offenkundig auf etablierte Parteien gemünzt ist. Oder wenn "Reichsbürger" die Existenz der Bundesrepublik bestreiten. Nicht einmal zu einem Verbot der neonazistisch-terroristischen Organisation "Combat 18" hat man sich durchringen können. Kein Wunder also, dass manch einer den Rechtsstaat als schwach wahrnimmt. Dabei ist er durchaus wehrhaft verfasst. Daran hat der frühere Generalsekretär der CDU, Peter Tauber, erinnert: Artikel 18 des Grundgesetzes erlaube es, den Feinden der Demokratie Grundrechte wie Meinungs- und Versammlungsfreiheit zu entziehen. Tauber ist entgegengehalten worden, wer Artikel 18 anwende, schaffe Märtyrer. Dies Argument überzeugt nicht. Jene Kreise, die dem Einpeitschen der Hassprediger erliegen, sind für den Staat ohnehin verloren. Umgekehrt wäre die Drohung, Grundrechte zu entziehen, ein deutliches Signal an all jene, die Hass und Hetze verbreiten auf Plakaten, in Reden, im Internet oder auch in Moscheen. Es wird ja viel geklagt über den Mangel an Respekt, der Politikern, Polizisten und Rettungssanitätern entgegengebracht wird. Mit der ultimativen Drohung an seine Verächter würde sich der Rechtsstaat wieder jenen Respekt verschaffen, der ihm und seinen Repräsentanten gebührt.

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