01.07.2014 19:51:58

Allg. Zeitung Mainz: Sumpfblüten / Kommentar zum Netz-Urteil des BGH

Mainz (ots) - Anonyme Kommentare im_Netz sind feige. Nur in den seltensten Fällen muss man seinen Namen wirklich schützen. Und wenn es so weit ist, sucht man sowieso besser die Polizei oder einen Anwalt auf als sich im_Internet auszulassen. Aber auch lautere Motive darf man keineswegs bei jeder nicht zurückverfolgbaren Äußerung unterstellen. Insofern darf man also fragen, was die Karlsruher Richter dazu bewogen hat, ihr Urteil zu sprechen. Pöbelei und dem Pranger-Unwesen sind damit Tür und Tor geöffnet. Es wird eine Geisteshaltung befördert, die nicht nur auf Bewertungsportalen zu fragwürdigen Auswüchsen führt. Es ist erstaunlich, wie viele Zeitgenossen es als Menschenrecht betrachten, alles und jeden aus dem Hinterhalt niedermachen zu dürfen. Man möchte manchen von ihnen zurufen: Es ist ein freies Land, also macht einfach eine eigene Website auf. Auf der könnt Ihr, wenn Ihr die Grenzen der Meinungsfreiheit ausloten wollt, kommentieren, bis ein Staatsanwalt, ein Sozialarbeiter oder ein Arzt vorbeischaut - oder eben nicht. Im Ernst: Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut, aber was jetzt geschützt werden soll, hat damit nur bedingt etwas zu tun. Und die Hinweise auf die Pflichten der Betreiber sind ebenso von mäßigem Wert wie die auf eine weiterhin mögliche Strafverfolgung. Die Beweislast wird zulasten der Betroffenen umgekehrt. Letztlich kann nur wie so oft gesunder Menschenverstand helfen: Man sollte als Kunde oder User anonymen Kommentaren keine Bedeutung beimessen, seien sie nun positiv oder negativ. Weil man nie weiß, wer oder was sich warum dahinter verbirgt. Wenn genug von uns diesen Verstand aufbringen, gibt es für die Sumpfblüten des Netzes keinen Markt mehr.

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Pressekontakt: Allgemeine Zeitung Mainz Andreas Trapp Newsmanager Telefon: 06131/485872 online@vrm.de

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