11.07.2018 21:03:42

Allg. Zeitung Mainz: Milde Strafe / Kommentar zum NSU-Urteil / Von Reinhard Breidenbach

Mainz (ots) - Rechtzeitig zu ihrem 65. Geburtstag ist Beate Zschäpe vielleicht wieder in Freiheit. 43 ist sie heute, 22 Jahre Haft sind guter Durchschnitt bei einer Verurteilung zu "lebenslänglich" plus Feststellung besonders schwerer Schuld. Mit 65 kann man noch etwas haben vom Leben. Den Opfern der terroristischen Mörderbande NSU ist das nicht vergönnt. Sie sind tot. Für immer und ewig. Das Erstaunlichste am NSU-Urteil ist, dass viele, die dazu Stellung nehmen, von einer "harten Strafe" sprechen, die gegen Zschäpe verhängt worden sei. Da scheint eine Bewusstseinsbildung in die völlig falsche Richtung Raum zu greifen. Zehn ermordete Menschen, getötet zwar nicht von Zschäpes Hand, aber doch mit Wissen und Wollen dieser Frau, in Mittäterschaft - man könnte eine zynische Rechnung aufmachen: Ausgehend von 22 Jahren wären das etwas mehr als zwei Jahre Haft pro Ermordetem. Etwas mehr als zwei Jahre Haft für ein Menschenleben. Eine harte Strafe? Ein Gericht kann kraft Gesetzes nur "lebenslänglich" verhängen, darüber hinaus noch Sicherungsverwahrung, aber dafür muss Gefährlichkeit nachgewiesen sein. In langer Tradition lassen bundesdeutsche Gesetze Mörder günstig davonkommen, "lebenslänglich" heißt faktisch oft: nur 15 Jahre, bei schwerer Schuld ein paar Jahre mehr. Es stellt sich die Frage, wann der Gesetzgeber diese Tradition endlich beendet. Es geht nicht um irrwitzig hohe Strafmaße von 80 oder 90 Jahren, wie manchmal in den USA. Schon gar nicht geht es um die Todesstrafe; sie verbietet sich. Aber es geht um angemessene Sühne, um eine Befriedungsfunktion, die vielleicht, wenn es gut geht, auch das Leid der Hinterbliebenen ein wenig lindern könnte. Die Geschichte des NSU ist auch die Geschichte eines eklatanten Staatsversagens in der Bundesrepublik Deutschland. Viele Jahre lang zog eine Mörderbande durchs Land und brachte Unschuldige um. Das Unterstützerumfeld wird auf 100 bis 200 Personen geschätzt. Die meisten blieben unerkannt oder unbehelligt. Zu vermuten ist, dass Verfassungsschützer vieles wussten oder ahnten. Verfassungsschützer müssen viel dürfen, aber nicht alles. Hierüber gab es nie wirkliche Aufklärung, es wird sie auch nicht mehr geben. Das Münchner Gericht sah es, wohl zu Recht, nicht als seine Kernaufgabe an, dieses Feld auszuleuchten, zumal der Prozess dann noch viel länger gedauert hätte. Das Gericht hat seine Aufgabe gut erfüllt, was nicht wenig ist in einem solchen Mammutverfahren. Die Sicherheitsbehörden schworen schon vor Jahren heilige Eide, aus ihrem eigenen NSU-Desaster zu lernen. Hoffentlich waren das keine Meineide.

OTS: Allgemeine Zeitung Mainz newsroom: http://www.presseportal.de/nr/65597 newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_65597.rss2

Pressekontakt: Allgemeine Zeitung Mainz Wolfgang Bürkle Newsmanager Telefon: 06131/485980 online@vrm.de

Eintrag hinzufügen
Hinweis: Sie möchten dieses Wertpapier günstig handeln? Sparen Sie sich unnötige Gebühren! Bei finanzen.net Brokerage handeln Sie Ihre Wertpapiere für nur 5 Euro Orderprovision* pro Trade? Hier informieren!
Es ist ein Fehler aufgetreten!