10.04.2017 20:57:56

Allg. Zeitung Mainz: Keine Rache / Kommentar zur Todesstrafe/Amnesty-Bericht / Von Reinhard Breidenbach

Mainz (ots) - Es gibt zwei unabweisbare Argumente, warum es eigentlich keine Todesstrafe geben dürfte. Zum einen das ethische. Niemand, keine Person, keine Staatsorganisation, hat das Recht, einem anderen als Strafe das Leben zu nehmen. Das alttestamentarische "Auge für Auge, Zahn für Zahn" wird oft als Vergeltungsrechtfertigung angeführt, ist aber in seiner Auslegung nicht eindeutig und steht zudem in eindeutigem Widerspruch zu Jesu Gebot in der Bergpredigt ("Wenn dich einer auf die rechte Wange schlägt..."). Zumal: Der Rechtsstaat rächt sich nicht, übt keine Vergeltung, er bestraft angemessen. Zum zweiten: Jede vollstreckte Hinrichtung, die auf einem Fehlurteil beruht, ist ein "Justizmord". Die Schätzungen, wie hoch die Fehlurteilsquote ist, sind von Land zu Land unterschiedlich, beginnen aber bei etwa sechs Prozent. Die konkreten Auswirkungen sind somit einfach nachzuvollziehen, zumindest in arithmetischer Hinsicht. Es sollte überhaupt keine Todesstrafe geben. Was es jedoch geben muss oder müsste, sind gerechte Strafen. Deutschland tut sich da in einem speziellen Punkt schwer: der Strafe für Mord. Mord ist eine besonders schwerwiegende Art der Tötung. Ein Affekt, eine Verzweiflungs- oder Konflikttat sind in der Regel kein Mord. "Lebenslange Haft" lautet gemeinhin das Urteil für Mord. Tatsächlich bedeutet das sehr oft 15 Jahre, falls das Gericht keine zusätzliche besondere Schwere der Schuld festgestellt hat. Damit wird Mord kalkulierbar. Jemand erschlägt seine Mutter aus Habgier, vergräbt ihr Geld, holt es nach 15 Jahren aus dem Versteck. Das widerspricht jedem Prinzip menschlichen Zusammenlebens und ist eine Verhöhnung von Opfern.

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