23.09.2014 20:12:58

Allg. Zeitung Mainz: Bedingt tauglich / Kommentar zur Mietpreisbremse

Mainz (ots) - Die SPD ist mit dem Schlagwort Mietpreisbremse in den Bundestagswahlkampf gezogen. Wahlversprechen eingelöst. Wie sehr aber helfen die Regelungen dieses neuen Gesetzes tatsächlich, das Angebot an bezahlbarem Wohnraum zu erhöhen. Die pauschale Antwort lautet: bedingt. Im Konkreten lässt sich das an mehreren Bewertungen festmachen. Die Bremse: In gefragten Ballungsräumen und in beliebten Wohnlagen haben Hausbesitzer bei Neuvermietungen zum Teil 30 bis 40 Prozent draufgeschlagen. Die Obergrenze für Neuvermietungen "zehn Prozent über dem Mietspiegel" hilft ganz konkret, diesen Wucher zu unterbinden. Die Ausnahmen: Neubauten herauszulassen, ist richtig. Der aktuelle Bauboom wäre sonst ausgebremst worden. Der Geltungsbereich: Gut, dass die Länder entscheiden, für welche Städte und Quartiere das Gesetz gelten soll. Sie sind näher dran an den Themen. Und gut, dass die Regelung zunächst nur für fünf Jahre gilt. Mit nichts tut sich der Gesetzgeber schwerer, als überflüssige Gesetze abzuschaffen. Die Beweislast: Das Gesetz ist ein Mitgliederprogramm für den Mieterbund und ein Beschäftigungsprogramm für Rechtsanwälte. Die Neumieter müssen die Verstöße nachweisen, ein dicker Minuspunkt. Das entscheidende Manko aber: Die Bundesregierung nimmt keinen einzigen weiteren Euro in die Hand, um die Entvölkerung attraktiver Städte von Familien und sogenannten kleinen Angestellten zu stoppen. Wenn in Boomregionen nicht mehr nur noch Topverdiener und Hartz-IV-Bezieher zuziehen sollen, dann muss - ohne den Trabantenstädten der 70er-Jahre das Wort zu reden - auch der klassische soziale Wohnungsbau wiederbelebt werden.

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Pressekontakt: Allgemeine Zeitung Mainz Wolfgang Bürkle Newsmanager Telefon: 06131/485828 online@vrm.de

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