18.06.2014 12:19:00

AK-Gutachten: Telekom-Syndikat kam rechtswidrig zustande

Abgesehen davon, dass der Telekom-Syndikatsvertrag der ÖIAG die Kontrolle über die Telekom Austria koste, bleibt die Arbeiterkammer dabei: Das Zustandekommen des Vertrags selbst sei strittig. Ein von der AK beauftragtes Gutachten zur "Beschlussfassung über Syndikatsvertrag im ÖIAG-Aufsichtsrat am 23.4.2014" zeige das, so AK-Wien-Direktor Werner Muhm.

Hauptpunkte des Gutachtens der Kanzlei Gahleitner: Die Kapitalvertreter im ÖIAG-Aufsichtsrat hätten es "pflichtwidrig unterlassen", nach Ausscheiden eines Kapitalvertreters im Februar 2014 "unverzüglich" eine Nachbesetzung durchzuführen. Das sehe aber das ÖIAG-Gesetz vor. Der Aufsichtsrat sei nur bei Anwesenheit der Hälfte der 15 Mitglieder beschlussfähig - damit sei die Beschlussfähigkeit erst bei acht Mitgliedern gegeben. Im Gutachten heißt es, der Aufsichtsrat der ÖIAG sei "für die Beschlussfassung nicht gesetzeskonform zusammengesetzt" gewesen. Der AR war erst im späten Mai wieder 15-köpfig, die Beschlussfassung war mit sieben Anwesenden erfolgt (die fünf Arbeitnehmer-Vertreter boykottierten das Treffen und drei der neun Kapitalvertreter fehlten vorerst).

Auch eine "gesetzeskonforme Vorbereitung auf die Beschlussfassung" sei den Mitgliedern des Aufsichtsrates nicht möglich gewesen, der Syndikatsvertrag sei erst einen Tag vor der Sitzung einsehbar gewesen. Außerdem gebe es "sowohl im Aktienrecht als auch in der ÖIAG-Satzung ein Recht auf eine ausreichende Vorbereitungszeit", wogegen verstoßen worden sei, heißt es im von der AK beauftragten Gutachten weiter. Mitschuld seien hierbei aber auch "unklare Regelungen im ÖIAG- und Aktienrecht", sagte Muhm.

Man klage aber nicht gegen den Telekom-Austria-Syndikatsvertrag der ÖIAG mit America Movil, weil von einem jahrelangen Rechtsstreit nicht nur die Telekom und deren Mitarbeiter betroffen wären, sondern auch, weil die ÖIAG-Spitze "nicht davor zurückscheut, einen Rechtsstreit auf persönlicher Ebene der Arbeitnehmervertreter auszutragen", so Muhm.

Eine Anzeige hat die AK aber bei der Finanzmarktaufsicht (FMA) eingebracht - wegen des Verdachts auf eine unvollständige Ad-hoc-Meldung der Telekom zur ÖIAG-Aufsichtsratsentscheidung über den Syndikatsvertrag am 23. April heuer. Darüber hinaus stellt sich für die AK die Frage nach einer offenbar georteten Verletzung der Verschwiegenheitspflicht durch den stellvertretenden Aufsichtsratschef der Telekom, Ronny Pecik. Dieser schrieb einen Brief an ausgesuchte Regierungsmitglieder samt "konkreten Ergebniszahlen der Telekom, die erst später öffentlich hätten werden dürfen", kritisiert Muhm. "Das bedarf einer Untersuchung der FMA." Auch hat die Arbeiterkammer bei der FMA einen "Antrag auf Überprüfung der Einhaltung der Melde- und Veröffentlichungspflichten" gestellt. Weiters wird eine Nachschärfung im Aktienrecht gefordert.

Prinzipiell gehe es der AK darum, dass "die Fehler, die im Zuge der Telekomsyndizierung auf juristischer und wirtschaftlicher Ebene offensichtlich geworden sind, keinesfalls wiederholt werden dürfen". Es genüge für eine aktive Standortpolitik nicht, nur Sperrminoritäten zu halten. "Eine Privatisierung von Post oder anderen öffentlichen Unternehmen muss verhindert werden", so Muhm.

(Schluss) phs/ivn

ISIN AT0000720008 DE0005552004 WEB http://www.arbeiterkammer.at http://www.oiag.at http://www.telekomaustria.com http://www.americamovil.com/amx/en/ http://www.deutschepost.de

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