Kontrollzwecke |
11.09.2020 12:35:38
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Airbnb-Datensätze sollen noch im September an Steuerbehörden gehen
Es handelt sich der Berliner Senatsverwaltung zufolge um rund 10 000 Datensätze aus den Jahren 2012 bis 2014. Sie liefern Informationen über Vermieter, die mit Angeboten auf der Airbnb-Plattform vier- und fünfstellige Umsätze im Jahr erzielt haben. Die Steuerbehörden in den Ländern wollen nun prüfen, ob dabei Steuern hinterzogen wurden.
"Es ist dem Engagement Hamburgs, das hier mit allen Bundesländern zusammengearbeitet hat, zu verdanken, dass wir nach Jahren bei Airbnb diesen Erfolg erzielt haben", teilte Berlins Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD) mit. Demnach plane die Hamburger Behörde ein weiteres Ersuchen bei Airbnb für Daten aus den Jahren 2017 bis 2019. Es bleibt abzuwarten, ob sie erneut jahrelang darauf warten müssen.
Einnahmen aus Airbnb-Vermietungen sind zu versteuern, soweit sie 520 Euro jährlich übersteigen und das Gesamteinkommen über dem Grundfreibetrag (9408 Euro für Singles) liegt. Bei einer Steuerhinterziehung sind eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren möglich, wobei besonders schwere Fälle auch mit bis zu zehn Jahren Haft geahndet werden können.
/maa/DP/eas
BERLIN/HAMBURG (dpa-AFX)
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