25.01.2016 18:27:38

AIC als Vorreiter bei der Änderung des Berliner Architekten- und Baukammergesetzes vom 15.September 2015

Berlin (ots) - Nach einem aktuellen Senatsbeschluss vom Herbst 2015 besteht nun auch für Berliner Architekten und Ingenieure die Möglichkeit, sich für die Variante der Rechtsform Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) zu entscheiden. Die Neuerung verschafft Partnern mittels dieser Rechtsformvariante für Freiberufler gegenüber den Gläubigern den Vorteil, dass Ansprüche aus Schäden wegen fehlerhafter Berufsausübung lediglich auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt sind und somit nicht persönlich haften.

Planungsunternehmen übersehen oftmals Nachteile.

Bei anspruchsvollen Projekten sind in der Regel sehr hohe Deckungssummen zur Berufshaftpflichtversicherung erforderlich. Mit der Einführung der Option für Partnerschaftsgesellschaften mit beschränkter Berufshaftpflicht für Architekten hat zuletzt Hessen und davor Bayern als Folge der anderen Bundesländer mit ihren jeweils anderen Auslegungen zum Gesetz und den damit einhergehenden unterschiedlichen Voraussetzungen zur nachzuweisenden Berufshaftpflichtversicherung reagiert. Für das Land Berlin wird die Gesetzesänderung Prognosen zufolge noch Anfang des Jahres 2016 greifen.

Nachteile können sich für Architekten durch eine Nichteinhaltung der vom Gesetz der einzelnen Bundesländer geforderten Berufshaftpflicht ergeben. Allerdings sind die herkömmlichen Berufshaftpflichtversicherungen oftmals ungenügend, sofern weitere Unternehmensteile in der Berufshaftpflicht ebenfalls einbezogen sind. Hierbei bietet AIC für Architekten- und Generalplanungsleistungen eine Anschlussversicherung als sogenannten Excedent im Anschluss an die Deckungssummen einer bestehenden Haftpflichtversicherung an. Insbesondere bei den richtigen Nachweisen für die jeweiligen Registergerichte übernimmt AIC eine Vorreiterrolle, da das Unternehmen den Versicherern oft die Formulierungen für die Versicherungsbestätigungen vorgibt und damit die Texte den Vorgaben jener Gerichte entsprechen.

AIC hat sich seit seiner Gründung 1998 zum führenden Versicherungsmakler für Architekten etabliert. AIC beschäftigt bundesweit in mehreren Niederlassungen hochqualifiziertes Personal für individuelle Versicherungslösungen im Baugeschehen. Die AIC-Vertragsspezialisten und Juristen begleiten -unabhängig von den Versicherungsgesellschaften- die Interessen der AIC-Kunden von der ersten Kontaktaufnahme über die Erstellung eines Versicherungsprogramms bis hin zur Abwicklung von Schäden.

OTS: AIC - Internationale Versicherungs- und Rückversicherungsmakler newsroom: http://www.presseportal.de/nr/117555 newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_117555.rss2

Pressekontakt: AIC-Internationale Versicherungs- und Rückversicherungsmakler Rainer Balfanz Tel:+49(0)30/210029-60 E-Mail: info@aic-international.de

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