20.06.2017 17:22:40
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Ärger um Bewaffnung von Kampfdrohnen der Bundeswehr
BERLIN (dpa-AFX) - Die Beschaffung von fünf Kampfdrohnen für die Bundeswehr stößt erneut auf Widerstand. Die Linke sieht sich an ihrer Kritik an der geplanten Bewaffnung der Drohnen bestätigt - und beruft sich dabei auf ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Danach können die "Heron TP"-Drohnen aus israelischer Herstellung mit Präzisionsmunition "kleinteilige, "chirurgische" Angriffe" fliegen - und seien daher auch im urbanen Gebiet einsetzbar.
"Dieser Mythos, wonach wie im Computerspiel nur die Bösewichte getroffen würden, ist längst widerlegt. Gerade in Städten werden bei solchen Angriffen in hohem Maße Unbeteiligte in die Luft gesprengt", kritisiert der Linken-Abgeordnete Andrej Hunko. Zur Bewaffnung wollte das Verteidigungsministerium am Dienstag keine Angaben machen.
Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) will fünf Kampfdrohnen vom israelischen Herstellers IAI für mehr als eine Milliarde Euro anmieten. Eine inzwischen gescheiterte Klage des US-Konkurrenzunternehmens General Atomics vor dem OLG gegen die Auftragsvergabe hatte das Drohnen-Projekt aufgehalten.
Die Luftwaffe fordert seit vielen Jahren Kampfdrohnen zum Schutz der eigenen Soldaten in den Einsatzgebieten. Kritiker meinen dagegen, die ferngesteuerten Flugzeuge senkten die Hemmschwelle zum Waffeneinsatz, da es keine Piloten gibt, die gefährdet werden könnten. Die gezielten Tötungen von Terrorverdächtigen durch US-Drohnen in Pakistan, Afghanistan, Somalia oder im Jemen sind völkerrechtlich höchst umstritten./poi/DP/jha

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