18.12.2014 19:42:58
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Adrianus Straathof tritt vorerst als Geschäftsführer zurück / Unternehmer legt Beschwerde gegen Gerichtsbeschluss ein - Persönliches Tierhalteverbot trifft gesamte Unternehmensgruppe
Das Verwaltungsgericht Magdeburg hatte einen Eilantrag abgelehnt, mit dem sich der holländische Unternehmer gegen ein vom Landkreis Jerichower Land (Sachsen-Anhalt) gegen ihn persönlich ausgesprochenes Tierhalteverbot wehren wollte.
Heute hat das Oberverwaltungsgericht im Rahmen einer Zwischenverfügung die sofortige Vollziehbarkeit des Verbots bis zu seiner Entscheidung über die Beschwerde bestätigt. Als wesentlicher Grund dafür wird angeführt, Straathof habe die Möglichkeit der - gegebenenfalls auch nur befristeten - rechtsgeschäftlichen Übertragung der Befugnisse zur Haltung von Tieren. Diese lasse sich kurzfristig umsetzen.
Im Übrigen stellt das Gericht fest, mit dem Tierhaltungsverbot sei weder die Schließung der Schweinezuchtbetriebe noch etwa einer Ausstallungsverpflichtung oder ein Wiederbelegungsverbot verbunden. Damit greife die Verfügung nicht in den Geschäftsbetrieb der einzelnen Unternehmen ein.
"Ich werde die Geschäftsführung der Gesellschaften bis zu einer Entscheidung des Gerichts in andere Hände legen", erklärt Adrianus Straathof. "Ich vertraue darauf, dass sich die gegen mich gerichteten Vorwürfe in den weiteren gerichtlichen Verfahren aufklären werden. Mir ist durchaus bewusst, dass das Eilverfahren am Verwaltungsgericht Magdeburg über die sofortige Vollziehbarkeit des Tierhalteverbots die Vorwürfe im Einzelnen gar nicht klären kann."
Adrianus Straathof: "Wir möchten die Anlagen in Sachsen-Anhalt wie an unseren anderen Standorten zur Zufriedenheit der Behörden betreiben und haben dafür in der Vergangenheit viel getan. Unsere weiteren Überlegungen werden wir in Kürze vorstellen."
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