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Senator Entertainment AG gibt Einberufung der Hauptversammlung nach § 92 AktG bekannt / Weitere Hauptversammlung zu Rekapitalisierungsmaßnahmen für August geplant
DGAP-News: SENATOR Entertainment AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung
Senator Entertainment AG gibt Einberufung der Hauptversammlung nach §
92 AktG bekannt / Weitere Hauptversammlung zu
Rekapitalisierungsmaßnahmen für August geplant
14.05.2014 / 15:23
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Senator Entertainment AG gibt Einberufung der Hauptversammlung nach § 92
AktG bekannt / Weitere Hauptversammlung zu Rekapitalisierungsmaßnahmen
für August geplant
- Konzernjahresfehlbetrag 2013 hatte, wie vermeldet, das Grundkapital der
Gesellschaft vollständig aufgezehrt
- Einzuberufende Hauptversammlung nach § 92 AktG wird am 23. Juni 2014
stattfinden
- Der Vorstand wird dort die Verlustanzeige sowie den Jahresabschluss
2013 ausführlich darlegen
- Beschlüsse zu den geplanten Rekapitalisierungsmaßnahmen werden auf
einer nachfolgenden, für August geplanten Hauptversammlung zur
Abstimmung vorgelegt
Berlin, 14. Mai 2014 - Am 30. April 2014 hat die Senator Entertainment AG
per Ad-hoc-Mitteilung angezeigt, dass der Konzernjahresfehlbetrag in Höhe
von 27,4 Mio. EUR das Grundkapital der Gesellschaft vollständig aufgezehrt
hat. Die nach § 92 Abs. 1 AktG einzuberufende Hauptversammlung wird nun
bereits am 23. Juni 2014 stattfinden. Entsprechende Details können im Laufe
des Tages der im Bundesanzeiger sowie auf der Website der Gesellschaft
veröffentlichten Einberufung entnommen werden.
Aus Transparenzgründen weicht das Unternehmen damit von den ursprünglichen
Planungen ab, die Hauptversammlung gemäß § 92 AktG im Rahmen der
ordentlichen Hauptversammlung Mitte Juli stattfinden zu lassen. "Wir wollen
mit diesem Vorgehen die Gelegenheit nutzen, sowohl die Verlustanzeige als
auch den Jahresabschluss 2013 frühzeitig und umfassend den Aktionären
darzulegen und diese Sachverhalte gemeinsam mit ihnen zu erörtern",
erläutert Helge Sasse, Vorstandsvorsitzender der Senator Entertainment AG,
die Entscheidung des Vorstands. Darüber hinaus wird das Management auch zu
allen Fragen über die strategische Neuausrichtung des Konzerns Auskunft
geben.
Dabei schreiten der umfassende Umbau des operativen Geschäfts sowie die
Sanierungsmaßnahmen weiter voran: "Wir befinden uns in fortgeschrittenen
und vielversprechenden Gesprächen mit der Aktionärin Sapinda über ihre
geplante Unterstützung bei unserem Sanierungskonzept. Wir sind
zuversichtlich, hier zeitnah weitere Fortschritte vermelden zu können", so
Max Sturm, Finanzvorstand der Senator Entertainment AG.
Die in der Ad-hoc-Mitteilung vom 30. April angekündigten
Rekapitalisierungsmaßnahmen sollen einer weiteren, nun für den August
geplanten Hauptversammlung zur Abstimmung vorgelegt werden.
Über Senator Entertainment:
Die Berliner Senator Entertainment AG ist seit über 30 Jahren eines der
führenden Independent-Medienunternehmen Deutschlands, das Fernseh- und
Filmproduktionen selbst herstellt, co-produziert oder die Auswertungsrechte
an fertigen bzw. angelieferten Filmen erwirbt und anschließend über alle
Verwertungsstufen wie Kino, DVD, Fernsehen und über die vielfältigen
Verwertungsformen im Internet, möglichst eigenständig verwertet.
Der Filmverleih ist das Herzstück und der Ausgangspunkt der
wirtschaftlichen Tätigkeit des Unternehmens. Die Gründung der Senator
Filmproduktion 1987, der Senator Home Entertainment in 2006 und in 2009 der
Senator Köln Filmproduktion waren komplementäre Entscheidungen, um die
wirtschaftliche Ausgangsposition des Senator Filmverleihs in der
Verwertungskette weiter zu verbessern. Aktuell verfügt Senator über Rechte
an rund 385 Film- und Serientiteln unterschiedlichster Genres und Sujets,
vorwiegend aus dem europäischen und US-amerikanischen Raum.
Kontakt:
Media Relations
Senator Entertainment AG
Antje Pankow
Tel. +49 (30) 88091-552
Email: presse@senator.de
Investor Relations
cometis AG
Ulrich Wiehle / Janis Fischer
Tel. +49 (611) 205855-64
Email: fischer@cometis.de
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