26.09.2018 16:52:46
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DGAP-Adhoc: MOLOGEN AG schließt Kapitalerhöhung aus Genehmigtem Kapital ab; Bruttoemissionserlös von 8.151.422 EUR
DGAP-Ad-hoc: MOLOGEN AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 DIE IN DIESER BEKANNTMACHUNG ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND WEDER ZUR VERÖFFENTLICHUNG NOCH ZUR WEITERGABE IN DIE BZW. INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN ODER IN EINEM RECHTSSYSTEM, IN DEM EINE SOLCHE WEITERGABE ODER VERÖFFENTLICHUNG UNRECHTMÄSSIG IST, BESTIMMT. Berlin, 26. September 2018 - Die MOLOGEN AG (ISIN DE000A2LQ900, SIN A2L Q90) hat neue Aktien aus der am 1. September 2018 beschlossenen Barkapitalerhöhung mit indirektem Bezugsrecht der bestehenden Aktionäre und anschließender internationaler Privatplatzierung bei qualifizierten Investoren in Höhe von 1.734.345 Aktien (entspricht 23 % des derzeit bestehenden Grundkapitals) platziert. Der Kaufpreis im Rahmen der Privatplatzierung wurde auf 4,70 EUR je neuer Aktie festgelegt und entspricht damit dem Bezugspreis für bestehende Aktionäre. Das Grundkapital der Gesellschaft wird daher von 7.537.287 EUR um 1.734.345 EUR auf 9.271.632 EUR durch Ausgabe von 1.734.345 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von jeweils 1,00 EUR je Aktie gegen Bareinlage erhöht. Der Bruttoemissionserlös von 8.151.422 EUR soll in vollem Umfang für die weitere Finanzierung der laufenden klinischen Zulassungsstudie IMPALA mit Lefitolimod in der Indikation Darmkrebs und für die Herstellung der weiteren klinischen Prüfmedikation verwendet werden. Mit den verfügbaren Barmitteln und den Mitteln aus der Kapitalerhöhung wäre die Gesellschaft bis Mitte 2019 finanziert. Zusammen mit dem potenziellen Beitrag von MOLOGENs Partners ONCOLOGIE und einer möglichen weiteren Finanzierung (z.B. die Nutzung der vorhandenen Kapitalinstrumente) wäre die klinische Phase III Studie IMPALA bis zum voraussichtlichen Zeitpunkt des Read-out finanziert. Der Vorstand wird in Kürze die Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhungen in das Handelsregister beantragen; die Einbeziehung der neuen Aktien in die bestehende Notierung der Gesellschaft (ISIN DE000A2LQ900, SIN A2L Q90) ist für den 4. Oktober 2018 geplant. Wichtiger Hinweis: Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika, in Australien, Kanada, Japan oder anderen Jurisdiktionen, in denen ein Angebot gesetzlich unzulässig ist. Die in dieser Bekanntmachung erwähnten Wertpapiere sind nicht und werden auch in Zukunft nicht gemäß den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in derzeit gültiger Fassung (der "Securities Act") registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur mit vorheriger Registrierung oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung gemäß den Vorschriften des U.S. Securities Act verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Es wird kein öffentliches Angebot der in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in den Vereinigten Staaten von Amerika stattfinden. Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen nach dem Securities Act dürfen die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in Australien, Kanada oder Japan oder an oder für Rechnung von in Australien, Kanada oder Japan ansässigen oder wohnhaften Personen weder verkauft noch zum Kauf angeboten werden.
26.09.2018 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
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