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Con Value AG: Verlustanzeige nach § 92 Abs. 1 AktG
DGAP-Ad-hoc: Con Value AG / Schlagwort(e): Sonstiges
Con Value AG: Verlustanzeige nach § 92 Abs. 1 AktG
01.06.2017 / 18:35 CET/CEST
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Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG
- Verlustanzeige nach § 92 Abs. 1 AktG -
Die im Geschäftsjahr 2016 nicht wie geplant verlaufene Entwicklung der Con Value AG hat sich in einem moderaten Jahresfehlbetrag der Gesellschaft niedergeschlagen. Infolgedessen hat das Eigenkapital zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2016 die Hälfte des Grundkapitals unterschritten. Der Vorstand prüft derzeit intensiv verschiedene Möglichkeiten, das Bestehen des Verlusts in Höhe der Hälfte des Grundkapitals zu beseitigen. Ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals löst nach § 92 Abs. 1 AktG eine gesetzliche Pflicht zur unverzüglichen Einladung der Aktionäre zu einer Hauptversammlung aus. Der Vorstand wird daher zu gegebener Zeit eine Hauptversammlung einberufen und in dieser den Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals anzeigen und die Lage der Gesellschaft erörtern. Eine Einladung einschließlich der Tagesordnung wird frist- und formgerecht bekannt gemacht werden.
1. Juni 2017
Daniel L. Grosch
Vorstand
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