13.05.2011 09:06:00
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Ohne die lebenslang gültige Steuer-Identifikationsnummer geht nichts mehr!
Die wichtigsten Fragen zur Steuer-Identifikationsnummer
Wenn Sie z.B. von Ihrer Bank, Fondsgesellschaft oder Versicherung nach der Steuer-Identifikationsnummer gefragt werden, keine Sorge: Sie stehen nicht alleine da. Derzeit sind einige Kunden von der Aufforderung überrascht worden, ihre Steuer-Identifikationsnummer anzugeben.
Seit Juli 2007 hat das Bundesamt für Steuern diese vergeben. Sie ersetzt die bisherige Steuernummer und gilt ab Geburt für jeden Bürger. Sie benötigen die Steuer-Identifikationsnummer u.a. für Ihren Freistellungsauftrag, der jedem Sparer zur Verfügung steht. Kapitalerträge bis 801 Euro pro Jahr für Ledige und 1.602 Euro für zusammen Veranlagte bleiben so von der Kapitalertragsteuer verschont.
Sicherlich haben Sie auch kein Geld an den Staat zu verschenken. Daher wurden die häufigsten Kunden-Fragen zum Freistellungsauftrag und der Steuer-Identifikationsnummer gesammelt. Klicken Sie einfach hier, um die häufigsten Fragen und Antworten zu sehen
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