Man verstehe "diese Eingriffe als Versuch, hier im Wege einer differenzierten Vorgehensweise eingeschränkt auf den speziellen Fall der Hypo Alpe Adria (...) eine Beitragsleistung zu den durch die Hypo Alpe Adria verursachten Kosten den Bund zu erreichen", zitiert das Blatt weiter.
"Potenziell Auswirkungen" ortet die Nationalbank etwa in der "Verteuerung der Refinanzierungskosten der Abbaueinheit - aufgrund der möglichen Verunsicherung von potenziellen Investoren".
In Richtung Ansteckungsgefahr auf andere Landeshaftungen haben die Notenbanker die Sorge, dass "Zweifel an ihrer Werthaltigkeit und ihrer Rechtssicherheit entstehen könnten." Zudem sei "nicht auszuschließen, dass sich in weiterer Folge die Refinanzierungskonditionen für Länder, Gemeinden, öffentliche Unternehmen sowie Unternehmen, die derzeit Landes- und Gemeindehaftungen nützen, verteuern."
"Um negative Auswirkungen auf den Bund zu vermeiden", wird es laut "Standard", dem der Brief vorliegt, wichtig sein, "die Investoren davon zu überzeugen, dass die mit dem geplanten Bundesgesetz vorgenommenen Eingriffe keinen Präzedenzfall für mögliche zukünftige Eingriffe auch in andere Haftungsverhältnisse darstellen." "Essenziell" sei daher die Kommunikation durch den Bund, "dass es sich beim Sanierungsgesetz "um einen einmaligen Sonderfall handelt und der Bund jedenfalls zu seinen Verpflichtungen steht". So argumentieren die Regierungspolitiker auch laufend seit das Gesetz durch den Ministerrat ging.
Von den Ratingagenturen könnte es "zu einer umfassenden Neubewertung sämtlicher Haftungen von Gebietskörperschaften" kommen, warnten die Banker laut Blatt weiter - heute legte die staatliche Kommunalkredit etwa bereits wegen "Auffassungsunterschieden" alle Ratings bis auf eines von der Ratingagentur Moody's zurück.
Zum Gutachten, das es von der Nationalbank zum Sondergesetz gibt, heißt es im Brief von den Notenbankern laut der Zeitung, sie hätten nur "eine Grobeinschätzung" abgeben können, "weil lediglich das Pfingstwochenende zur Verfügung stand".
(Schluss) phs/ivn
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