29.04.2015 23:02:38

Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Palliativgesetz

Bielefeld (ots) - Kliniken können Hospizdienste mit Sterbebegleitung beauftragen, Krankenkassen werden verpflichtet, über Palliativmedizin gezielt zu informieren, Sterbebegleitung wird ausdrücklicher Teil der Pflegeversicherung. . .  Die Liste der Änderungen im Zuge des neuen Palliativgesetzes lässt nur eine Frage zu: Warum ist das nicht längst schon so? Das Gesetz ist ein erster Beitrag, um dem Sterben in Deutschland mehr Würde zu verleihen. Unerträglich ist die Vorstellung, dass die Verweildauer in Hospizen immer kürzer wird, weil niemand bezahlen will, wenn ein Mensch nicht sofort stirbt. Dann wird er eben nach Hause geschickt. Die bessere finanzielle Ausstattung von unterdurchschnittlich finanzierten Hospizen ist ein richtiger Schritt. Dass Palliativversorgung »Bestandteil der Regelversorgung« der Kassen wird, ist der zweite. Wer am Ende des Lebens steht, sollte seine letzte Energie nicht an den Gedanken verschwenden müssen, wie er oder wer überhaupt die Betreuung im Sterben bezahlt. Diese guten Ansätze täuschen aber nicht darüber hinweg, dass eine riesige Schwachstelle weiterhin ausgespart wird: die Stärkung von Aus- und Weiterbildung sowie der Entlohnung in Pflegeberufen. Nur wenn hier investiert wird, kann sich auch die Betreuung Sterbender verbessern.

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Pressekontakt: Westfalen-Blatt Chef vom Dienst Nachrichten Andreas Kolesch Telefon: 0521 - 585261

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