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28.03.2007 19:31:00
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UPDATE: Porsche scheitert mit Klage wegen Börsenordnung
KASSEL (Dow Jones)--Die Porsche AG hat eine juristische Niederlage erlitten: Der Sportwagenhersteller ist mit seiner Klage gegen die Börsenordnung der Frankfurter Wertpapierbörse gescheitert. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) entschied am Mittwoch in Kassel, dass das Regelwerk nicht zu beanstanden sei. Porsche hatte gegen die Deutsche Börse geklagt, um in den so genannten Prime Standard aufgenommen zu werden, ohne die nach der Börsenordnung vorgeschriebenen Quartalsberichte veröffentlichen zu müssen.
"Solch ein Eingriff ist aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden", sagte der Vorsitzende Richter des 6. Senats, Axel Schulz. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung hat der VGH aber die Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zugelassen.
Porsche hat seit seinem Börsengang im Jahr 1984 noch nie Quartalsberichte vorgelegt. Weil diese Zwischenabschlüsse mit Bilanz-, Gewinn- und Verlustrechnung nicht veröffentlicht wurden, strich die Deutsche Börse Porsche 2001 aus dem MDAX und nahm die Firma nicht in den Prime Standard auf. Die Aufnahme in den Prime Standard ist aber eine Voraussetzung für die Zulassung in Indizes wie DAX, MDAX oder TecDAX.
Der Stuttgarter Sportwagenhersteller sieht dagegen in der Veröffentlichungspflicht eine unverhältnismäßige und gesetzwidrige Anforderung. Er vertritt die Ansicht, dass die Quartalsberichte nur wenig Aussagekraft haben. Vielmehr werde einem damit eine "Kurzatmigkeit" aufgedrängt, so dass langfristige Planungen und Strategien behindert werden, argumentiert Porsche.
Die Deutsche Börse sieht in der Quartalsberichterstattung dagegen ein wesentliches Element der Transparenz, das der Information von Anlegern diene. Porsche könne sich nicht als einziges Unternehmen darüber hinwegsetzen. Auch von Investoren musste sich das von den Familien Porsche und Piech kontrollierte Unternehmen in den vergangenen Jahren gelegentlich mangelnde Transparenz vorwerfen lassen.
Die Richter des 6. Senats gaben nun der Deutschen Börse Recht. Porsche sei nicht gezwungen, sich dem Prime Standard zu stellen. Die Börsenordnung und die darin festgelegte Veröffentlichung der Quartalsberichte beim Prime Standard sei aber wirksam und erlaube einen "ordnungsgemäßen Börsenhandel".
Die Deutsche Börse sieht sich mit dem Urteil in ihrer Auffassung bestätigt. Porsche-Sprecher Frank Gaube erklärte: "Wir begrüßen es, dass wir in der Klärung des Anliegens einen Schritt weitergekommen sind. Wir werden uns jetzt die Urteilsbegründung anschauen und dann über die nächsten Schritte entscheiden."
Webseite: http://www.vgh-kassel.justiz.hessen.de/
http://www.porsche.de/
-Von Michael Brendel, Dow Jones Newswires, +49 (0)40 - 3574 3115,
michael.brendel@dowjones.com
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(END) Dow Jones Newswires
March 28, 2007 13:29 ET (17:29 GMT)
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