25.11.2015 19:57:39
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Umgang mit Opfern des Nationalsozialismus - Beschämend spät - oder gar nicht? / Henning von Tresckow Erben sollen keine Enteignungsentschädigung erhalten
Die Erben wurden zwar von den Sowjets enteignet und nicht von den Nationalsozialisten; die als Ausgleichsleistung bezeichnete Entschädigung steht aber grundsätzlich allen in der Sowjetischen Besatzungszone Enteigneten zu, jedoch nur, wenn sie weder dem kommunistischen noch dem NS-Regime Vorschub geleistet haben. Dass ausgerechnet den Erben, die selbst als Kinder vom NS-Regime verfolgt wurden, und zwar wegen der Attentatsbeteiligung von Tresckows, ein Vorschubleisten des NS-Regimes zugerechnet wird, geht auf eine abstruse Theorie des Bundesverwaltungsgerichts zurück. Danach soll es darauf ankommen, ob die Enteignungsbehörde in der SBZ auf die Enteignung des bereits vor Enteignung verstorbenen vorherigen Eigentümers abgezielt habe. Offensichtlich fällt es selbst höchsten Richtern zuweilen schwer, die Grenze zwischen Tätern und Opfern richtig zu ziehen.
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