29.08.2016 21:47:38
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Stuttgarter Nachrichten: zum Gesetzentwurf rund um Scheinväter und Kuckuckskinder
Stuttgart (ots) - Zugegeben, es mag Fallgestaltungen geben, bei
denen die neuen Gesetze keinen Rechtsfrieden vermitteln. Noch viel
wichtiger, als dies zu beklagen, ist es aber, die Fälle zu regeln,
bei denen die bestehenden Gesetze grundsätzlich zu unerwünschten
Ergebnissen führen. Nach deutschem Recht kann im Extremfall auch der
Samenspender dazu verpflichtet werden, Unterhalt zu zahlen - einem
Kind, das er nie gesehen hat und das er nie sehen wollte. Die
Reformen in diesem Rechtsgebiet sind noch lange nicht
abgeschlossen.
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Pressekontakt: Stuttgarter Nachrichten Chef vom Dienst Joachim Volk Telefon: 0711 / 7205 - 7110 cvd@stn.zgs.de
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