18.12.2013 11:50:10
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S IMMO gibt Wichtiges bekannt
Wien (www.aktiencheck.de) - Der Vorstand der S IMMO AG (Bloomberg: SPI:AV, Reuters: SIAG.VI) hat - ermächtigt durch den Aufsichtsrat - heute beschlossen, die 1.201.539 Stück der im Rahmen der bisherigen Aktienrückkaufprogramme erworbenen eigenen Aktien mit Wirksamkeit zum 19.12.2013 einzuziehen.
Ebenso hat der Vorstand - ermächtigt durch den Aufsichtsrat - beschlossen, von der mit Beschluss der 23. ordentlichen Hauptversammlung vom 01.06.2012 erteilten Ermächtigung zum Rückkauf eigener Aktien Gebrauch zu machen und im Rahmen eines weiteren Aktienrückkaufprogramms bis zu weitere 3% des Grundkapitals, also maximal 2.043.661 Stückaktien, zurückzukaufen.
Mit dem erwähnten Hauptversammlungsbeschluss wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG innerhalb eines Zeitraums von 30 Monaten ab dem Datum der Hauptversammlung bis zu 10% des Grundkapitals der S IMMO AG zu erwerben. Die Veröffentlichung dieses Beschlusses erfolgte am 05.06.2012 gemäß § 82 Abs 8 und 9 BörseG auf der Website der S IMMO AG und im Amtsblatt der Wiener Zeitung vom 08.06.2012.
Die Gesellschaft beabsichtigt nun, Aktien bis zu weiteren 3% des Grundkapitals, also max. 2.043.661 Stückaktien, zurückzukaufen. Der Rückkauf erfolgt zu jedem gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG zulässigen Zweck. Das Rückkaufprogramm beginnt nach Maßgabe der Marktbedingungen am 27.12.2013 und endet spätestens am 30.11.2014.
Der Rückkauf bezieht sich auf die auf Inhaber lautenden Stückaktien (Stammaktien) der S IMMO AG und darf sowohl über die Wiener Börse als auch außerbörslich erfolgen, wobei dabei auch das quotenmäßige Veräußerungsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann. Dabei darf der Gegenwert je Stückaktie jeweils einen Betrag von EUR 1,00 nicht unterschreiten, und der höchste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert je Stückaktie darf nicht mehr als 15% über dem durchschnittlichen Börsenkurs der dem jeweiligen Rückkauf vorausgehenden drei Börsentage an der Wiener Börse liegen.
Diese Veröffentlichung dient zugleich als Veröffentlichung gemäß §§ 4 und 5 der Veröffentlichungsverordnung 2002 (BGBl II 2002/112 - VeröffentlichungsV). Die Veröffentlichung von etwaigen Änderungen der Rückkaufprogramme gemäß § 6 VeröffentlichungsV sowie der im Rahmen der Rückkaufprogramme durchgeführten Transaktionen gemäß § 7 VeröffentlichungsV erfolgen auf der Website der S IMMO AG unter www.simmoag.at/investor-relations/aktienrueckkauf.
Diese Veröffentlichung stellt kein öffentliches Angebot zum Erwerb von S IMMO Aktien dar und begründet keine Verpflichtung der Gesellschaft, Angebote zum Rückkauf von S IMMO Aktien anzunehmen. (18.12.2013/ac/n/a)
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