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06.12.2020 13:00:38

OTS: MHBK Rechtsanwälte Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen / Corona-Opfer ...

Corona-Opfer durch Insolvenzplanverfahren gerettet: RBH Raum-, Boden-,

Hausreinigungs GmbH kann erhalten und mit allen 720 Mitarbeitern

fortgeführt werden

München (ots) - Insolvenzpläne für alle vier Gesellschaften einstimmig bestätigt

Gläubiger erhalten Quote von rund 20 Prozent ihrer Forderungen

Gute Nachrichten für die auf Hotel- und Gebäudereinigungen spezialisierte

RBH-Gruppe aus München: Die Gläubiger haben die Insolvenzpläne für die RBH

Raum-, Boden-, Hausreinigungs GmbH und ihre Tochtergesellschaften RBH

Gebäudereinigungs GmbH, RBH Hotelservice GmbH und RBH Personalservice GmbH am

Freitag einstimmig gebilligt. In den vom Amtsgericht München anberaumten

Gläubigerversammlungen mit Erörterungs- und Abstimmungsterminen gab es keine

Gegenstimmen. Das Amtsgericht hat die Insolvenzpläne bereits bestätigt. Damit

ist dem Unternehmen, das infolge der Covid-19-Pandemie am 01. Juli 2020

Insolvenz anmelden musste, der Weg aus der Insolvenz geebnet. Die

Insolvenzverfahren sollen in den nächsten Wochen abgeschlossen werden.

Das Amtsgericht München hatte Anfang Juli vorläufige Insolvenzverfahren in

Eigenverwaltung über die Holding und ihre drei hundertprozentigen

Tochterunternehmen angeordnet und Rechtsanwalt Axel W. Bierbach von der Kanzlei

Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen (München) zum vorläufigen Sachwalter für

alle vier Gesellschaften bestellt. Die in Österreich ansässige RBH Hotelservice

GmbH war von der Insolvenz nicht betroffen.

Die Insolvenzpläne sehen vor, dass die Gläubiger der RBH Gebäudereinigungs GmbH

und der RBH Hotelservice GmbH eine Quote von rund 20 Prozent auf ihre

angemeldeten und festgestellten Forderungen erhalten.

Jochen Dobel, Geschäftsführer der RBH-Gruppe: "Wir sind sehr froh, dass wir das

Insolvenzplanverfahren bereits nach so kurzer Zeit erfolgreich abschließen

können und danken dafür allen Beteiligten. Ohne die starke Unterstützung unserer

Kunden und die Ausdauer unserer Mitarbeiter, aber auch ohne das Insolvenzgeld

und das Kurzarbeitergeld, wäre dieser positive Ausgang nicht möglich gewesen.

Wir freuen uns darauf, das Unternehmen mitsamt aller Mitarbeiter eigenständig

weiterführen zu können."

Eigenverwalter Matthias Dieckmann, dieckmann rechtsanwaltskanzlei: "Die

Betriebsfortführung war eine Herausforderung. Die Unternehmensplanung,

insbesondere in der Hotelservice-Gesellschaft, musste pandemiebedingt ständig

angepasst werden. Zum Glück haben alle Gläubiger die alternativlose Sanierung

und den erforderlichen Schuldenschnitt im Interesse des Erhalts aller

Arbeitsplätze sehr wohlwollend begleitet. Herzlichen Dank an den Sachwalter Axel

W. Bierbach sowie an sein und mein Team; die gute Zusammenarbeit hat den Erfolg

erst ermöglicht."

Die RBH-Gruppe hatte angesichts der umfassenden Einzelhandels- und

Hotelschließungen infolge der Covid-19-Pandemie massive Umsatzeinbußen

verzeichnet. Die RBH Hotelservice GmbH mit rund 340 Mitarbeitern, die vor allem

Dienstleistungen für zwei große Hotelketten erbringt, hatte im ersten Lockdown

im Frühjahr nahezu keine Umsätze erwirtschaftet und musste große Teile der

Belegschaft in Kurzarbeit schicken.

Die RBH Gebäudereinigungs GmbH, die circa 360 Mitarbeiter beschäftigt, hatte

darüber hinaus hohe Forderungsausfälle im Zusammenhang mit der Insolvenz der

Galeria Kaufhof Karstadt GmbH zu verkraften. Die Tochtergesellschaft der

RBH-Gruppe, die ausschließlich gewerbliche Kunden in der Gebäudereinigung

betreut, erbrachte jahrelang Reinigungsdienstleistungen in mehr als 50 Filialen

der Galeria Kaufhof Karstadt GmbH deutschlandweit. Große Teile der Belegschaft,

vor allem im Bereich Hotellerie, sind seit den Beschlüssen der Regierung von

Anfang November wieder in Kurzarbeit.

Da die RBH-Gruppe eine einheitliche Gesamtsanierung des Unternehmens

beabsichtigt hat, hatte sie für die Holding und die Tochtergesellschaften

Anträge auf vorläufige Eigenverwaltung gestellt. Im Gegensatz zum

Regelinsolvenzverfahren bleibt in der vorläufigen Eigenverwaltung die

vollständige Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis beim Unternehmen und geht nicht

auf einen vorläufigen Insolvenzverwalter über. Die Interessen der Gläubiger

werden dadurch geschützt, dass das Unternehmen unter die Aufsicht eines

vorläufigen Sachwalters gestellt wird. Dessen Aufgaben und Kompetenzen

beschränken sich auf eine interne Kontrolle und Unterstützung des Managements,

z. B. auf die Überwachung der Liquiditätsplanung.

Die Sanierung der RBH-Gruppe erfolgte durch Bestellung des auf Insolvenz- und

Sanierungsrecht spezialisierten Rechtsanwalts Matthias Dieckmann, der in die

Geschäftsführung eintrat, und durch Beratung durch den Münchener Rechtsanwalt

David Müller-Feyen. Beide haben das Insolvenzplanverfahren und die Fortführung

des laufenden Geschäftsbetriebs zusammen mit dem Inhaber und Geschäftsführer der

RBH-Gruppe, Jochen Dobel, verantwortet.

Sachwalter Axel W. Bierbach, Kanzlei Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen:

"Die RBH-Gruppe wurde durch den Lockdown im Frühjahr und durch die Insolvenz des

Hauptkunden Galeria Karstadt Kaufhof zu einem echten Corona-Opfer. Die schnelle

Umsetzung der Insolvenzplanverfahren für die vier Gesellschaften zeigt, wie gut

das Insolvenzrecht als Sanierungsinstrument in solchen Fällen geeignet ist. Eine

offene und transparente Verfahrensführung hat die Zustimmung aller Gläubiger

ermöglicht. Die Unternehmensgruppe ist durch die Plansanierung wieder

entschuldet und somit gut auf die Zeit nach der Pandemie vorbereitet."

Über die RBH-Gruppe

Die RBH Raum-, Boden-, Hausreinigungs GmbH wurde 1978 gegründet und ist auf

Hotel- und Gebäudereinigungen spezialisiert. Im Jahr 2017 übertrug sie ihre

gewerblichen und administrativen Tätigkeiten auf die neu gegründeten deutschen

Tochtergesellschaften RBH Gebäudereinigungs GmbH, RBH Hotelservice GmbH und RBH

Personalservice GmbH sowie auf die österreichische Tochtergesellschaft RBH

Hotelservice GmbH. Das Unternehmen mit Hauptsitz in München beschäftigt

insgesamt 720 Mitarbeiter und zählt damit zu den größten Reinigungsfirmen in

Deutschland.

Über dieckmann rechtsanwaltskanzlei/insolvenzverwaltung

Die dieckmann rechtsanwaltskanzlei/insolvenzverwaltung aus Landshut (

http://www.anwaltskanzlei-dieckmann.de ) ist mit ihrem Team und dem

Inhaber/Partner, Rechtsanwalt Matthias Dieckmann, seit Jahren auf

Insolvenzverwaltungen, Betriebsfortführungen und Sanierungen von Unternehmen

aller Größenordnungen spezialisiert - sei es als Insolvenzverwalter, als

Sachwalter oder als CRO in Schutzschirm- und Eigenverwaltungsverfahren.

Über Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen

Die Kanzlei Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen ( http://www.mhbk.de ) ist

eine seit vielen Jahren auf Insolvenzverwaltung spezialisierte Sozietät von

Rechtsanwälten in München und anderen bayerischen Städten. Insgesamt sechs

Verwalter bearbeiten Insolvenzverfahren an mehreren Amtsgerichten in Bayern und

Thüringen. Zu den besonderen Stärken der Kanzlei zählen neben der übertragenden

Sanierung auch das Insolvenzplanverfahren, die Eigenverwaltung sowie Konzern-

und Gruppeninsolvenzen.

Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter Axel W. Bierbach (50) ist spezialisiert auf

Betriebsfortführungen und Sanierungen in einem breiten Branchenspektrum. Er hat

bereits eine Vielzahl von Insolvenzen betreut, zuletzt die des

Billigstromanbieters BEV. Bierbach ist zudem Vorstand im Verband

Insolvenzverwalter Deutschlands e.V. ( http://www.vid.de ) sowie Mitglied im

Gravenbrucher Kreis, dem Zusammenschluss der führenden, überregional tätigen

Insolvenzverwalter und Sanierungsexperten Deutschlands, die gemäß dem exklusiven

Standard InsO Excellence handeln ( http://www.gravenbrucher-kreis.de ).

Pressekontakt:

Nicole Huss

Kanzlei Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen

Tel.: +49 89 130 125 22

E-Mail: mailto:presse@mhbk.de

Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/105581/4783380

OTS: MHBK Rechtsanwälte Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen

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