14.09.2017 20:56:42
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Börsen-Zeitung: Vertrauensbeweis, Kommentar zur Deutschen Börse von
Claus Döring
Frankfurt (ots) - Wann ist ein Vorstandsvorsitzender Insider?
Richtig: immer. Darf ein Vorstandsvorsitzender Aktien des vom ihm
geführten Unternehmens kaufen? Ja: das ist gesetzlich geregelt und
wird sogar von vielen Eigentümern und Aktionären ausdrücklich
gewünscht. Wann darf ein Vorstandsvorsitzender als Insider Aktien
kaufen? Diese Frage ist nicht so eindeutig zu beantworten, schon gar
nicht wenn es dabei nicht um die üblichen Zeitfenster nach der
Veröffentlichung von Unternehmensdaten geht, sondern um Zeitfenster
vor wichtigen strategischen Entscheidungen wie Fusionen.
Während die Staatsanwaltschaft Frankfurt und ein Teil des
Publikums zu wissen glauben, dass der Kauf von Deutsche-Börse-Aktien
durch Vorstandschef Carsten Kengeter im Dezember 2015 unzulässiger
Insiderhandel war, sind Vorstand und Aufsichtsrat der Deutschen
Börse, externe Kanzleien wie auch renommierte Kapitalmarktexperten
gegenteiliger Auffassung. Als Kengeters Aktienkauf von der
Compliance-Abteilung genehmigt wurde, sei die Fusion mit London nur
eines von mehreren strategischen Vorhaben gewesen, das sich erst
später konkretisiert habe, heißt es von Seiten der Börse. Die
Ad-hoc-Meldung dazu kam Ende Februar 2016, aus Sicht der
Staatsanwaltschaft ebenfalls zu spät. Die endgültige Klärung brächte
wohl nur ein langer Rechtsstreit, der dem Börsenbetreiber und dem
Finanzplatz beträchtlichen Schaden zufügen würde. Insofern ist die
Bereitschaft des Unternehmens und ihres Vorstandschefs, die Sache mit
zwei Bußgeldzahlungen von 5 und 5,5 Mill. Euro sowie einer Auflage
für Kengeter aus der Welt zu schaffen, zu begrüßen. Das ist auch im
Sinne der Aktionäre, die an der Spitze ihres Unternehmens wieder
einen handlungsfähigen Vorstand sehen wollen, der die Entwicklung der
Deutschen Börse vorantreibt und die Chancen des Brexits für den
Finanzplatz Frankfurt nutzt.
Die Deutsche Börse hat zuletzt Momentum verloren, Kengeters
Accelerate-Programm scheint abgebremst. Nach dem Vertrauensbeweis der
Vorstandskollegen und des Aufsichtsrats für Kengeter ist es nun an
Amtsgericht, Finanzaufsicht BaFin und Hessischer Börsenaufsicht, die
Causa zügig zu einem Ende zu bringen, mit welchem Ergebnis auch
immer. Erst danach kann der Aufsichtsrat Kengeters Ende März 2018
auslaufenden Dreijahresvertrag verlängern. Aber dann sollte man auch
ein Zeichen setzen und Kengeter einen Fünfjahresvertrag anbieten.
Kunden und potenzielle Partner der Börse wollen wissen, mit wem sie
die Zukunft gestalten können.
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