14.09.2017 20:56:42

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Börsen-Zeitung: Vertrauensbeweis, Kommentar zur Deutschen Börse von

Claus Döring

Frankfurt (ots) - Wann ist ein Vorstandsvorsitzender Insider?

Richtig: immer. Darf ein Vorstandsvorsitzender Aktien des vom ihm

geführten Unternehmens kaufen? Ja: das ist gesetzlich geregelt und

wird sogar von vielen Eigentümern und Aktionären ausdrücklich

gewünscht. Wann darf ein Vorstandsvorsitzender als Insider Aktien

kaufen? Diese Frage ist nicht so eindeutig zu beantworten, schon gar

nicht wenn es dabei nicht um die üblichen Zeitfenster nach der

Veröffentlichung von Unternehmensdaten geht, sondern um Zeitfenster

vor wichtigen strategischen Entscheidungen wie Fusionen.

Während die Staatsanwaltschaft Frankfurt und ein Teil des

Publikums zu wissen glauben, dass der Kauf von Deutsche-Börse-Aktien

durch Vorstandschef Carsten Kengeter im Dezember 2015 unzulässiger

Insiderhandel war, sind Vorstand und Aufsichtsrat der Deutschen

Börse, externe Kanzleien wie auch renommierte Kapitalmarktexperten

gegenteiliger Auffassung. Als Kengeters Aktienkauf von der

Compliance-Abteilung genehmigt wurde, sei die Fusion mit London nur

eines von mehreren strategischen Vorhaben gewesen, das sich erst

später konkretisiert habe, heißt es von Seiten der Börse. Die

Ad-hoc-Meldung dazu kam Ende Februar 2016, aus Sicht der

Staatsanwaltschaft ebenfalls zu spät. Die endgültige Klärung brächte

wohl nur ein langer Rechtsstreit, der dem Börsenbetreiber und dem

Finanzplatz beträchtlichen Schaden zufügen würde. Insofern ist die

Bereitschaft des Unternehmens und ihres Vorstandschefs, die Sache mit

zwei Bußgeldzahlungen von 5 und 5,5 Mill. Euro sowie einer Auflage

für Kengeter aus der Welt zu schaffen, zu begrüßen. Das ist auch im

Sinne der Aktionäre, die an der Spitze ihres Unternehmens wieder

einen handlungsfähigen Vorstand sehen wollen, der die Entwicklung der

Deutschen Börse vorantreibt und die Chancen des Brexits für den

Finanzplatz Frankfurt nutzt.

Die Deutsche Börse hat zuletzt Momentum verloren, Kengeters

Accelerate-Programm scheint abgebremst. Nach dem Vertrauensbeweis der

Vorstandskollegen und des Aufsichtsrats für Kengeter ist es nun an

Amtsgericht, Finanzaufsicht BaFin und Hessischer Börsenaufsicht, die

Causa zügig zu einem Ende zu bringen, mit welchem Ergebnis auch

immer. Erst danach kann der Aufsichtsrat Kengeters Ende März 2018

auslaufenden Dreijahresvertrag verlängern. Aber dann sollte man auch

ein Zeichen setzen und Kengeter einen Fünfjahresvertrag anbieten.

Kunden und potenzielle Partner der Börse wollen wissen, mit wem sie

die Zukunft gestalten können.

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