08.03.2015 20:17:58

Mittelbayerische Zeitung: Kommentar von Reinhard Zweigler zur Vorratsdatenspeicherung

Regensburg (ots) - Die Geschichte der Vorratsdatenspeicherung gleicht einer Fahrt auf der Achterbahn. Bis 2010 war sie erlaubt. Dann schoben die Verfassungsrichter einen Riegel vor. Doch Brüssel pochte auf die Speicherung. Wieder griffen Richter ein, diesmal des Europäischen Gerichtshofes, die vor einem Jahr die Brüsseler Pläne stoppten. Nun überraschen Innenminister Thomas de Maizière und sein Justiz-Kollege Heiko Maas mit der Ankündigung, ein neues deutsches Datenspeichergesetz auf den Weg zu bringen. Es wird oft vergessen, dass die Gerichte die Datenspeicherung nicht per se ablehnten, sondern nur gegen ein Übermaß vorgingen. Wenn die Aufbewahrungsfristen verkürzt werden und sicher gestellt wird, dass die Daten nur zur Bekämpfung schwerster Straftaten verwandt werden, ist der Einsatz dieses Instruments sinnvoll und verantwortbar.

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