26.10.2016 18:37:38
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In den Führungsetagen vieler Betriebe stellt sich in den kommenden Jahren die Frage der Unternehmensnachfolge / Dabei bieten sich verschiedene Optionen mit unterschiedlichen Gestaltungsspielräumen an
Bei Familienunternehmen soll die nächste Generation häufig das Ruder übernehmen. Das kann aber zu Problemen führen, weil die Kinder beispielsweise kein Interesse an der Leitung des Unternehmens haben oder auch ungeeignet sind. Gleichzeitig sind sie natürlich auch erbberechtigt. Um die Zukunft des Betriebs nicht der gesetzlichen Erbfolge zu überlassen, sollte ein Unternehmertestament erstellt werden. Hier können Verfügungen getroffen werden, die nicht erst im Todesfall des Erblassers gelten sollen, sondern auch schon zu seinen Lebzeiten. Das ermöglicht eine langfristige Planung der Unternehmensnachfolge wobei natürlich auch die Pflichtteilsansprüche der Erbberechtigten berücksichtigt werden müssen. Alternativ kann auch über die Gründung einer Stiftung nachgedacht werden.
Je nach Gesellschaftsform müssen auch weitere Interessen berücksichtigt werden. Dabei kann es sich auch anbieten, das Unternehmen oder die eigenen Anteile daran zu verkaufen. Die Anteile können bspw. an die anderen Gesellschafter übertragen werden. Ebenso kann der Wechsel der Gesellschaftsform eine sinnvolle Alternative sein.
Für den Unternehmer sind bei der Regelung der Unternehmensnachfolge häufig zwei Punkte von entscheidender Bedeutung: Der Fortbestand des Unternehmens und die finanzielle Absicherung der Familie. Bei allen verschiedenen Möglichkeiten sollte auch immer eine steuerlich optimierte Lösung des Unternehmensübergangs berücksichtigt werden.
Die Kanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater bewertet die komplexen Optionen und bietet zielorientierte Lösungen aus einer Hand an.
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