15.01.2008 14:42:00

EP stimmt für transparentere Berechnung von Flughafengebühren

   STRASSBURG (Dow Jones)--Das Europäische Parlament (EP) hat am Dienstag in erster Lesung für eine Richtlinie gestimmt, mit der künftig Streit zwischen Fluggesellschaften und Airports über die angemessene Höhe von Flughafengebühren vermieden werden soll. Wann die Richtlinie verabschiedet werden kann, ist allerdings noch ungewiss, denn die EU-Mitgliedstaaten haben in einigen Punkten andere Ansichten als das Parlament. Zum Beispiel wollen die Staaten, dass die neuen Regeln eineinhalb Jahre später greifen, als von den Abgeordneten gewünscht.

   Derzeit gibt es in der Luftfahrtbranche häufig Meinungsverschiedenheiten darüber, wie viel Geld ein Flughafen für Landegebühren und andere Dienstleistungen wie Sicherheitskontrollen, Gepäckabfertigung oder das Betanken von Maschinen verlangen darf. Airlines werfen einigen Flughäfen vor, ihre Marktmacht zu missbrauchen und die Kosten in die Höhe zu treiben. Mit der geplanten Richtlinie sollen EU-weit einheitliche und transparente Verfahren zur Berechnung der Flughafengebühren eingeführt werden. Zudem sollen alle EU-Staaten eine unabhängige Regulierungsbehörde einrichten, die in Streitfällen als Schiedsrichter fungieren kann.

   Auch wenn der Regulierer angerufen wird, sollen nach Meinung der Abgeordneten die umstrittenen Flughafengebühren zunächst erhoben werden dürfen. Der Ministerrat, der sich zwar politisch aber noch nicht formal auf eine gemeinsame Linie geeinigt hat, will dagegen, dass eine Beschwerde aufschiebende Wirkung hat, bis der Streit beigelegt ist.

   Weiterhin gibt es zwischen Rat und EP unterschiedliche Meinungen über die Bezeichnung der Regulierungsbehörde. Mit dem Votum, dass die Aufgaben des Regulierers auch an regionale Behörden delegiert werden können, dürfte das Parlament dagegen auf den Rat zugegangen sein. In Deutschland hat zum Beispiel der Bundesrat auf eine solche Möglichkeit gedrungen, weil die Aufsicht über Flughäfen bisher bereits Sache der Bundesländer ist.

   Beim Geltungsbereich der Richtlinie liegen EP und Mitgliedstaaten nach der Abstimmung vom Dienstag nicht sehr weit auseinander. Der Rat möchte Flughäfen einbeziehen, die mehr als 5 Millionen Passagiere im Jahr befördern, mindestens aber den größten Flughafen eines Landes. Das EP plädiert für eine Grenze bei 5 Millionen Passagieren oder einem Anteil von 15% am nationalen Passagieraufkommen. Beides liefe auf eine ähnliche Zahl von Flughäfen hinaus, hieß es im Parlament.

   Nach dem EP-Votum wären 67 Airports in der EU von den neuen Regeln betroffen. In Deutschland würden sie für die Flughäfen Frankfurt, München, Berlin-Schönefeld, Berlin-Tegel, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, Köln-Bonn und Stuttgart gelten. Die EU-Kommission hatte vorgeschlagen, alle Flughäfen ab einem jährlichen Passagieraufkommen von einer Million einzubeziehen.

   Uneinig sind sich die Institutionen noch darüber, ab wann die neuen Regeln gelten sollen. Die Mitgliedstaaten wollen, dass sie 36 Monate nach Verabschiedung der Richtlinie in Kraft treten. Das Parlament fordert dagegen, an den von der Kommission vorgeschlagenen 18 Monaten festzuhalten. Als nächstes müssen die Mitgliedstaaten in erster Lesung über den Richtlinienvorschlag beraten. Wenn alles ideal laufe, könnten die EU-Institutionen bis Jahresende in zweiter Lesung einen Gesetzestext annehmen, hieß es im Büro des SPD-Europaabgeordneten Ulrich Stockmann, der im EP Berichterstatter für das Thema ist.

   DJG/frh/apo

   (END) Dow Jones Newswires

   January 15, 2008 08:27 ET (13:27 GMT)

   Copyright (c) 2008 Dow Jones & Company, Inc.- - 08 27 AM EST 01-15-08

Eintrag hinzufügen
Hinweis: Sie möchten dieses Wertpapier günstig handeln? Sparen Sie sich unnötige Gebühren! Bei finanzen.net Brokerage handeln Sie Ihre Wertpapiere für nur 5 Euro Orderprovision* pro Trade? Hier informieren!
Es ist ein Fehler aufgetreten!