24.07.2014 10:08:47

DGAP-News: Ultrasonic AG: Hauptversammlung der Ultrasonic AG erfolgreich abgeschlossen

Ultrasonic AG: Hauptversammlung der Ultrasonic AG erfolgreich abgeschlossen

DGAP-News: Ultrasonic AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung

Ultrasonic AG: Hauptversammlung der Ultrasonic AG erfolgreich

abgeschlossen

24.07.2014 / 10:10

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Hauptversammlung der Ultrasonic AG erfolgreich abgeschlossen

- Hohe Präsenz

- Zustimmung von annähernd 100% zu allen verabschiedeten

Tagesordnungspunkten

- Vorstand zum Rückkauf eigener Aktien ermächtigt

- Wechsel des Wirtschaftsprüfers beschlossen

- Keine Abstimmung zum Bedingten Kapital

Köln, 24. Juli 2014 - Die am 22. Juli 2014 in Frankfurt am Main abgehaltene

Hauptversammlung der Ultrasonic AG (Prime Standard, ISIN DE000A1KREX3,

US5), war mit einer Präsenz in Höhe von über 86% gemessen am Grundkapital

sehr gut besucht. Dabei hat die Hauptversammlung allen zur Abstimmung

gebrachten Beschlussvorlagen mit annähernd 100% zugestimmt. Insbesondere

wurde der Vorstand zum Rückkauf eigener Aktien ermächtigt.

"Mit dem Aktienrückkaufprogramm möchten wir die Attraktivität unserer Aktie

steigern. Insbesondere, nachdem unser Modell der Optionsdividende, das wir

gerne fortgeführt hätten, bei einer Mehrheit externer Investoren keine

Unterstützung mehr gefunden hat", sagte Qingyong Wu. Der ULTRASONIC-CEO

ergänzte: "Das Aktienrückkaufprogramm soll einerseits dazu beitragen, den

derzeitigen Aktienkurs weiter zu stabilisieren und andererseits den Wert

der Aktie sichtbar zu erhöhen."

Ermächtigung zum Rückkauf eigener Aktien

Abweichend zum in der Tagesordnung vorgeschlagenen Beschluss wurde die

Ermächtigung zum Rückkauf eigener Aktien dabei auf EUR 634.890,00, das sind

knapp 5% des am Tag der Hauptversammlung bestehenden Grundkapitals in Höhe

von EUR 12.697.818,00, beschränkt und zeitlich auf ein Jahr bis zum 21.

Juli 2015 begrenzt. Zudem wurde ein Mindestpreis in Höhe von EUR 15,00 pro

Aktie für alle späteren Verwertungsmöglichkeiten festgelegt. Einen

entsprechenden Gegenantrag hatte Qingyong Wu nach vorheriger Abstimmung mit

den Großaktionären zu Beginn der Hauptversammlung gestellt, so dass weder

der ursprüngliche Vorschlag der Verwaltung, noch der Gegenantrag der

Balaton AG zur Abstimmung kamen. Der genaue Wortlaut der beschlossenen

Ermächtigung kann auf der Internetseite der Gesellschaft im Bereich

Investor Relations / Hauptversammlung eingesehen werden.

BDO AG neuer Wirtschaftsprüfer

Nach einem entsprechenden Gegenantrag von Herrn Qingyong Wu wurde mit

99,8565% Ja-Stimmen die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum neuen

Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014

gewählt. Ausschlaggebend für den Gegenantrag zur ursprünglichen

Tagesordnung war eine Veränderung im Prüfungsteam des bisherigen

Wirtschaftsprüfers Warth & Klein Grant Thornton, die dem Aufsichtsrat erst

nach Veröffentlichung der Einladung bekannt geworden war. Nachdem Warth &

Klein Grant Thornton die letzten sechs Geschäftsjahre geprüft hatte, sah

der Aufsichtsrat keine Gründe, die gegen einen Wechsel sprechen und

unterstützte den Gegenantrag von Herrn Wu. Nach Prüfung mehrerer Angebote,

fiel die Wahl auch aufgrund der hohen Reputation auf die BDO AG.

Vorstand und Aufsichtsrat entlastet

Vorstand und Aufsichtsrat wurden von der Hauptversammlung mit mehr als

99,9% Zustimmung entlastet und mit einem ebenso deutlichen Ergebnis die

vorgeschlagene Verwendung des Bilanzgewinns gebilligt. Nicht abgestimmt

wurde hingegen über TOP 8 der Tagesordnung, die "Beschlussfassung über die

Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen,

Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen und/oder Kombinationen

dieser Instrumente mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts,

Schaffung eines bedingten Kapitals und entsprechende Satzungsänderungen".

Hier sehen Aufsichtsrat und Vorstand weiteren Erklärungsbedarf im

Aktionärskreis und hatten Ihren Vorschlag deshalb zu Beginn der

Hauptversammlung zurückgezogen.

Gegen 16.30 Uhr beendete der Vorsitzende des Aufsichtsrats, Dr. Johannes

Mauser, nach reibungslosem Verlauf die Hauptversammlung. Die Präsentation

zur Hauptversammlung und die detaillierten Abstimmungsergebnisse stehen

ebenfalls auf der Internetseite der Gesellschaft im Bereich Investor

Relations / Hauptversammlung zum Download zur Verfügung.

Über die Ultrasonic AG

Die Kölner Ultrasonic AG ist die deutsche Holdinggesellschaft der

chinesischen ULTRASONIC-Gruppe, eines etablierten chinesischen Produzenten

und Anbieters hochwertiger Markenschuhe. Der Konzern ist mit mehr als 1.400

Mitarbeitern im Wesentlichen in drei Marktsegmenten tätig, die derzeit

ungefähr zu je einem Drittel zum Umsatz beitragen. ULTRASONIC produziert

Sandalen und Slipper im gehobenen Preissegment für den lokalen und

internationalen Markt und ist ferner als langjähriger Lieferant von

Schuhsohlen für führende Hersteller der etablierten chinesischen

Sportschuhindustrie wie Anta, Xtep und Unisuper tätig. Darüber hinaus hat

das Unternehmen mit großem Erfolg eine eigene "Urban-Footwear" Kollektion

für hochwertige Freizeitschuhe entwickelt, die unter der Marke ULTRASONIC

auf die modischen und qualitativen Ansprüche der jungen, kaufkraftstarken

urbanen Mittelschicht Chinas zielt. Die ULTRASONIC-Markenkollektion wird

zurzeit in über 110 ULTRASONIC Mono-Label Shops angeboten.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.ultrasonic-ag.de

Für Rückfragen:

Ultrasonic AG

Chi Kwong Clifford Chan

Vorstand und CFO

E-Mail: ir@ultrasonic-ag.de

Tel.: +86 1525 947 9902 (China), +852 966 227 40 (Hong Kong)

Disclaimer:

Dieses Dokument ist kein Angebot zum Kauf von Wertpapieren in den

Vereinigten Staaten von Amerika. Wertpapiere durfen in den Vereinigten

Staaten von Amerika nur mit vorheriger Registrierung unter den Vorschriften

des U.S. Securities Act von 1933 in derzeit gultiger Fassung oder ohne

vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung verkauft oder

zum Kauf angeboten werden. Die Aktien der Ultrasonic AG sind nicht und

werden nicht nach den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in

derzeit gultiger Fassung registriert und werden in den Vereinigten Staaten

von Amerika weder verkauft noch zum Kauf angeboten.

Dieses Dokument wird nur verbreitet an und ist nur ausgerichtet auf (i)

Personen, die sich außerhalb des Vereinigten Königreiches befinden, oder

(ii) professionelle Anleger, die unter Artikel 19(5) des Financial Services

and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (die 'Verordnung'),

oder (iii) vermögenden Gesellschaften, und anderen vermögenden Personen die

unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Verordnung fallen (wobei diese Personen

zusammen als 'qualifizierte Personen' bezeichnet werden). Alle Wertpapiere,

auf die hierin Bezug genommen wird, stehen nur qualifizierten Personen zur

Verfügung und jede Aufforderung, jedes Angebot oder jede Vereinbarung,

solche Wertpapiere zu beziehen, kaufen oder anderweitig zu erwerben, wird

nur gegenüber qualifizierten Personen abgegeben. Personen, die keine

qualifizierten Personen sind, sollten in keinem Fall im Hinblick oder

Vertrauen auf diese Information oder ihren Inhalt handeln.

Ende der Corporate News

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: Ultrasonic AG

c/o BPG mbH, Graf-Adolf-Platz 12

40213 Düsseldorf

Deutschland

Telefon: +86 1525 947 9902 (China); +852 966 227 40 (Hong Kong)

Fax: +49 (0)211 172 9829

E-Mail: ir@ultrasonic-ag.de

Internet: www.ultrasonic-ag.de

ISIN: DE000A1KREX3

WKN: A1KREX

Indizes: CDAX, Classic All Share, DAXsector All Consumer,

DAXsector Consumer, DAXsubsector All Clothing &

Footwear, DAXsubsector Clothing & Footwear, Prime All

Share

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);

Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Stuttgart

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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