26.04.2016 21:08:41

DGAP-Ad hoc: Heliocentris Energy Solutions AG

DGAP-Adhoc: Barkapitalerhöhung der Heliocentris Energy Solutions AG abgeschlossen; Brutto-Emissionserlös EUR 2,6 Mio.

Heliocentris Energy Solutions AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme

26.04.2016 21:08

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG

Barkapitalerhöhung der Heliocentris Energy Solutions AG abgeschlossen; Brutto-Emissionserlös EUR 2,6 Mio.

Berlin, 26. April 2016 - Die Heliocentris Energy Solutions AG (ISIN DE000A1MMHE3) hat im Rahmen der am 06. April 2016 bekannt gegebenen Barkapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital 1.318.959 neue Aktien zu einem Bezugspreis von EUR 2,00 bei bestehenden Aktionären sowie neuen Investoren platziert.



Das Grundkapital der Gesellschaft erhöht sich damit von derzeit EUR 14.242.233,00 auf EUR 15.561.192.00. Der Brutto-Emissionserlös beträgt EUR 2,6 Mio. Der Vorstand wird die Durchführung der Kapitalerhöhung kurzfristig zur Eintragung in das Handelsregister anmelden.

Die neuen Aktien der Gesellschaft werden voraussichtlich am 04. Mai 2016 (erster Handelstag 05. Mai 2016) zum Handel im regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen.

- Ende der Adhoc-Mitteilung -

Wichtiger Hinweis:

Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren dar.

Insbesondere stellt diese Bekanntmachung kein Angebot von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika dar. In den Vereinigten Staaten von Amerika dürfen Wertpapiere nur mit vorheriger Registrierung oder - ohne vorherige Registrierung - nur unter Nutzung einer Ausnahme von den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in der derzeit gültigen Fassung (der "Securities Act") verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Ein öffentliches Angebot der in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in den Vereinigten Staaten von Amerika findet nicht statt.

Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen dürfen die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere weder in Australien, Kanada, Japan noch dem Vereinigten Königreich noch an oder für Rechnung von australischen, kanadischen, japanischen oder Einwohnern des Vereinigten Königreichs verkauft oder zum Verkauf angeboten werden.

Dieses Dokument ist nicht zur allgemeinen Veröffentlichung, Verteilung oder Weiterleitung in den Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Kanada, Japan oder im Vereinigten Königreich bestimmt. Es darf im Vereinigten Königreich nur an Personen verteilt werden, die (i) Branchenerfahrung mit Investitionen im Sinne von Artikel 19 (5) der U.K. Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (in ihrer jetzigen Fassung) (die "Order") haben oder (ii) von Artikel 49 (2) (a) bis (d) der Order ("high net worth entities, unincorporated associations etc.") erfasst sind (alle solche Personen im folgenden "Relevante Personen" genannt). Im Vereinigten Königreich richtet sich dieses Dokument nur an Relevante Personen. Jede Person im Vereinigten Königreich, die keine Relevante Person ist, sollte aufgrund dieses Dokuments oder seines Inhaltes weder tätig werden noch auf dieses vertrauen. Jede Investition oder Investitionstätigkeit, auf die sich dieses Dokument bezieht, ist nur für Relevante Personen verfügbar und wird nur mit Relevanten Personen durchgeführt.

26.04.2016 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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