21.08.2013 19:35:31
|
Bundesverfassungsgericht soll Solidaritätszuschlag überprüfen
Das Finanzgericht hatte am Mittag über die Rechtmäßigkeit eines Solidaritätszuschlagsbescheides verhandelt. Dabei wollte der Senat nach eigenen Angaben insbesondere die Verfassungsmäßigkeit der Abgabe in der im Streitjahr 2007 geltenden Fassung prüfen. Der 7. Senat des Gerichts war in einem ersten Verfahren bereits zu der Auffassung gelangt, dass die Erhebung im Veranlagungszeitraum 2007 verfassungswidrig war. Das Bundesverfassungsgericht hatte damals keine Veranlassung für eine verfassungsrechtliche Überprüfung gesehen.
"Nun wird das Bundesverfassungsgericht prüfen, ob die Steuerzahler zu Unrecht noch immer den ungeliebten Soli zahlen müssen", sagte BdSt-Präsident Reiner Holznagel.
Nach Angaben des Vereins gibt es wegen verschiedener Vorschriften im Einkommensteuergesetz eine unterschiedlich hohe Belastung durch den Soli bei unterschiedlichen Einkunftsarten. Damit werde der Gleichbehandlungsgrundsatz nicht eingehalten. Das Finanzgericht habe das in der Verhandlung am Mittwoch aufgezeigt./sky/DP/he
Wenn Sie mehr über das Thema Aktien erfahren wollen, finden Sie in unserem Ratgeber viele interessante Artikel dazu!
Jetzt informieren!