21.08.2013 19:35:31

Bundesverfassungsgericht soll Solidaritätszuschlag überprüfen

    HANNOVER/BERLIN (dpa-AFX) - Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe soll erneut über die Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags entscheiden. Das Niedersächsische Finanzgericht werde dem Gericht das Musterverfahren des Bundes der Steuerzahler (BdSt) zum Solidaritätszuschlag vorlegen, teilte eine Sprecherin des BdSt am Mittwoch in Berlin mit. Ein Sprecher des Finanzgerichts in Hannover war am Abend für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.

    Das Finanzgericht hatte am Mittag über die Rechtmäßigkeit eines Solidaritätszuschlagsbescheides verhandelt. Dabei wollte der Senat nach eigenen Angaben insbesondere die Verfassungsmäßigkeit der Abgabe in der im Streitjahr 2007 geltenden Fassung prüfen. Der 7. Senat des Gerichts war in einem ersten Verfahren bereits zu der Auffassung gelangt, dass die Erhebung im Veranlagungszeitraum 2007 verfassungswidrig war. Das Bundesverfassungsgericht hatte damals keine Veranlassung für eine verfassungsrechtliche Überprüfung gesehen.

    "Nun wird das Bundesverfassungsgericht prüfen, ob die Steuerzahler zu Unrecht noch immer den ungeliebten Soli zahlen müssen", sagte BdSt-Präsident Reiner Holznagel.

    Nach Angaben des Vereins gibt es wegen verschiedener Vorschriften im Einkommensteuergesetz eine unterschiedlich hohe Belastung durch den Soli bei unterschiedlichen Einkunftsarten. Damit werde der Gleichbehandlungsgrundsatz nicht eingehalten. Das Finanzgericht habe das in der Verhandlung am Mittwoch aufgezeigt./sky/DP/he

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