18.07.2021 09:00:00
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AK: Konsumenten profitieren nicht von Corona-Steuersenkung für Gastro
Die befristete Mehrwertsteuersenkung für Gastronomie und Hotellerie hatte das Ziel, die Branche finanziell zu entlasten, nachdem die Umsätze als Folge des Corona-Lockdowns eingebrochen waren. Wie aus der Studie des Wirtschaftsforschungsinstituts (Wifo), die von der Arbeiterkammer (AK) beauftragt wurde, hervor geht, wirkt die Senkung auch primär, wie intendiert, als Hilfsmaßnahme für Unternehmen. "Uns ist wichtig, dass nicht der Eindruck entsteht, das (die Umsatzsteuersenkung, Anm.) wäre an die Konsumenten gegangen", so der Leiter des AK-Steuerrechts, Dominik Bernhofer im Gespräch mit der APA.
Die Wifo-Studie stellt außerdem fest, dass die Senkung der Mehrwertsteuer eigentlich EU-rechtswidrig ist. Durch die Befristung der Corona-Hilfsmaßnahme bis 31.12.2021 sei aber nicht mit rechtlichen Schritten seitens der Europäischen Kommission zu rechen, heißt es in der Studie.
Das Wifo hat auch eine Steuermaßnahme untersucht, bei der 2016 die Umsatzsteuer auf Nächtigungen in der Hotellerie zunächst von 10 auf 13 Prozent erhöht wurde. Im Jahr 2018 wurde die Steuer wieder auf 10 Prozent gesenkt um die Wettbewerbsfähigkeit der Branche zu stärken. Dabei wurde die Steuererhöhung 2016 "sehr wohl weitergegeben, die Senkung dann aber nicht mehr", erklärte Bernhofer dazu. Die Steuersenkung habe der Branche also finanzielle Entlastung gebracht.
Laut Wifo-Studie wurde die Mehrwertsteuererhöhung 2016 zu zwei Dritteln in Form von höheren Preisen weitergegeben, die spätere Senkung hatte jedoch keine Reduktion der Preise zur Folge. Das Wifo schließt daraus auf eine "stärkere Weitergabe von Steuererhöhungen an Konsumentinnen und Konsumenten verglichen mit Steuersenkungen". Die Erhöhung der Preise als Folge der Erhöhung der Mehrwertsteuer 2016 hatte keine negativen Auswirkungen auf die Zahl der Nächtigungen. Die erhöhte Mehrwertsteuer hätte der Wettbewerbsfähigkeit der Hotellerie also gar nicht geschadet, so Bernhofer.
Die Studie zeige, dass sich eine Umsatzsteuersenkung in beiden Fällen, 2018 und heute, nicht positiv auf die Konsumenten ausgewirkt hätte: "Hätte man intendiert, die KonsumentInnen zu entlasten, wäre man nicht erfolgreich gewesen", sagte der AK-Steuerexperte Bernhofer zur APA. Es handle sich bei der Maßnahme deshalb "um eine effektive Unternehmensförderung".
Die Umsatzsteuersenkung haben außerdem "ein Treffsicherheitsproblem", so Bernhofer. Zu diesem Ergebnis kommt auch die Wifo-Studie. "Es profitieren vor allem Unternehmen, die trotz Lockdown noch viel Umsatz machen, zum Beispiel McDonalds." Unternehmen die in wirklichen finanziellen Schwierigkeiten sind, beispielsweise weil sie von pandemiebedingten Schließungen betroffen sind, könnten nicht profitieren.
(Schluss) cgh/gru
WEB http://www.arbeiterkammer.at
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