Audi-Fahrer abgewiesen |
23.08.2016 15:07:46
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Keine Rückgabe von Diesel-Autos mit Schummelsoftware
Damit wies das Landgericht einen Audi-Fahrer ab. Von seinem Händler hatte er verlangt, den 2012 gekauften A4 Avant zurückzunehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
Zuvor hätte er dem Händler "eine Frist zur Nacherfüllung setzen müssen", betonte das Landgericht. Nur wenn der Händler dies "endgültig verweigert hätte", sei ein Rücktritt vom Kaufvertrag möglich. Das Landgericht ließ offen, ob der A4 der Volkswagentochter Audi überhaupt über eine Manipulationssoftware verfügt. Wenn ja, habe hier jedenfalls der Händler eine technische Nachbesserung angeboten.
Arglistige Täuschung könne der Audi-Fahrer dem Händler nicht vorwerfen: Denn auch der habe erst im September 2015 von der Manipulationssoftware in VW-Dieselautos erfahren. Ein "mögliches früheres Wissen" bei Audi selbst müsse sich der selbstständige Vertragshändler nicht zurechnen lassen.
Dass die angebotene Nachbesserung einige Zeit dauere, rechtfertige ebenfalls nicht zum Rücktritt vom Kaufvertrag. Bei einer flächendeckenden Rückrufaktion sei dies unumgänglich, und auch das Kraftfahrtbundesamt sei damit einverstanden.
Der Audi-Fahrer kann gegen dieses Urteil Berufung zum Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf einlegen. Dieses hatte in einem Prozesskostenhilfe-Verfahren den Verweis auf eine Nachbesserung für zumindest problematisch gehalten, wenn noch überhaupt keine vom Kraftfahrtbundesamt genehmigte Nachbesserungstechnik vorliegt.
Volkswagen hatte im September eingeräumt, weltweit in rund elf Millionen Dieselfahrzeugen eine Schummelsoftware eingesetzt zu haben, die Emissionstests manipuliert. Besonders in den USA drohen dem Konzern hohe Strafzahlungen und Schadenersatzforderungen - nach und nach wachsen aber auch die Forderungen in Europa.
DüSSELDORF (AFP)
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