30.04.2015 16:51:45
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EuGH weist Sammelklage gegen OMT und andere EZB-Beschlüsse zurück
Von Hans Bentzien
FRANKFURT/LUXEMBURG (Dow Jones)--Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Klage von 5.217 Privatpersonen gegen mehrere Beschlüsse der Europäischen Zentralbank (EZB), darunter den Beschluss zum Staatsanleihekaufprogramm OMT, erneut als unbegründet zurückgewiesen. Die Klage von Sven von Storch und 5.216 weiteren Personen bezog sich unter anderem auf eine Reihe technischer Merkmale von Outright Monetary Transaction (OMT).
Der EuGH hatte diese Klage bereits am 10. Dezember 2013 wegen fehlender Klagebefugnis für unzulässig erklärt. Nach Auffassung des Gerichts waren die Personen, die die Klage erhoben hatten, von den streitigen Beschlüssen nicht unmittelbar betroffen. Die Kläger reichten daraufhin ein Rechtsmittel beim Gerichtshof ein, das der EuGH nun "als offensichtlich unbegründet" zurückweist.
Nach Auffassung des Gerichtshofs hat das Gericht rechtsfehlerfrei entschieden, dass der OMT-Beschluss - selbst wenn angenommen würde, dass er verbindliche Rechtswirkungen entfaltet - sich nicht unmittelbar auf die Rechtsstellung der betreffenden Privatpersonen auswirkt. Grund ist, dass in jedem Fall "Durchführungsmaßnahmen" erforderlich wären, damit dieser Beschluss solche unmittelbaren Auswirkungen auf die Rechtsstellung dieser Privatpersonen haben könne.
Beim OMT-Beschluss der EZB handelt es sich technisch gesprochen lediglich um eine Zusage, notfalls Staatsanleihen eines Landes zu kaufen, dessen Zinsen die EZB für zu hoch hält. Konkrete Ankäufe müsste der EZB-Rat gesondert beschließen. Erst das würde eine "Durchführungsmaßnahme" darstellen.
Seinen Beschluss zur Klage des ehemaligen Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler gegen das OMT-Programm wird der EuGH am 16. Juni verkünden.
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April 30, 2015 10:47 ET (14:47 GMT)
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