20.03.2014 13:44:00
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Wohnbauförderung wackelt - Geld aus Gewinnfreibetrag als Ersatz
Die Regierung hat noch vor der Wahl im Rahmen einer Wohnbauoffensive 276 Mio. Euro Wohnbauförderung versprochen, unter der Bedingung, dass die Länder den gleichen Beitrag darauflegen. Die Bundesländer holen das Geld aber nur teilweise ab, weil sie sich die Kofinanzierung nicht leisten wollen oder können. Auch der Bund würde sich das im Finanzausgleich zwischen Bund, Ländern und Gemeinden verankerte Geld angesichts von Sparzwängen gerne ersparen.
Da kommt es gelegen, dass das im Jänner beschlossene Abgabenänderungsgesetz vorsieht, dass Unternehmensgewinne bis 30.000 Euro steuerbegünstigt in Wohnbauanleihen - aber nicht mehr in andere Wertpapierpapiere - investiert werden können. Das Finanzministerium erwartet sich daraus ab Jahresmitte Geldzuflüsse von 300 Mio. Euro für den Wohnbau und überlegt, im Gegenzug die Wohnbauförderung zu streichen. Allerdings gibt es dazu noch keine politische Einigung sondern nur "Überlegungen in diese Richtung" heißt es im Finanzministerium auf Anfrage der APA.
Die Arbeiterkammer wappnet sich jedenfalls schon gegen eine solche Maßnahme. "Völlig unakzeptabel ist für die AK eine vom Finanzministerium geplante Kürzung oder Streichung der 276 Millionen Wohnbaugelder. Weil die Wirtschaft Steuergeschenke bekam, Stichwort Gmbh Light und Gewinnfreibetrag, darf dafür nicht der Wohnbau auf der Strecke bleiben", schreibt AK-Präsident Rudolf Kaske heute Donnerstag in einer Aussendung. Die Länder hätten ohnehin in den vergangenen Jahren zu wenig gebaut und die Wohnbaugelder zum Stopfen von Budgetlöchern verwendet.
Auch AK-Direktor Werner Muhm stößt in das gleiche Horn: "Teile der Wohnbaugelder sollen gestrichen werden, und das ist mehr als ein Gerücht. Anders als von manchen behauptet wird, ist das kein notwendiger Beitrag für die Sanierung der Hypo, sondern weil Steuergeschenke an die Wirtschaft gemacht wurden und so der Budgetpfad abgesichert werden soll" ließ er die APA wissen.
Kaske droht auch gleich, dass die Arbeitnehmer ihren Beitrag in Höhe von 0,5 Prozent des Bruttolohns für die Wohnbauförderung nicht mehr zahlen wollen, wenn die Zweckbindung der Wohnbaugelder nicht kommt.
(Schluss) tsk/ggr

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