03.10.2013 13:34:00

Wirtschaftstreuhänder für Lohnsteuerreform mit 1,5 Mrd. Entlastung

Die Kammer der Wirtschaftstreuhänder (KWT) fordert "nach dem Wahlkampfgetöse" nun von der nächsten Regierung eine Steuerreform. Eine Senkung der Lohnsteuertarife verbunden mit der Integration des 13. und 14. Monatsgehalts in die volle Besteuerung sowie einer Streichung von Ausnahmeregelungen würde unterm Strich eine Entlastung von 1,5 Mrd. Euro jährlich ergeben. Finanziert werden soll dies durch eine Verwaltungsreform und Vereinfachungen im Abgaben- und Sozialversicherungssystem.

Zur Finanzierung der Steuerreform sollten u.a. die 15 beitragseinhebenden Sozialversicherungsträger auf einen bis drei zusammengelegt werden, forderten Klaus Hübner, Präsident der KWT, und Bernhard Gröhs, Leiter der Arbeitsgruppe Steuerpolitik, am Donnerstag in einer Pressekonferenz in Wien.

Die Einführung von Vermögens-, Schenkungs- und Erbschaftssteuern oder die Anhebung der Grundsteuer lehnt die Kammer ab. Österreich habe mit einer Abgabenquote von 44,3 Prozent bereits die fünfthöchste Belastung innerhalb der EU. Bei der Umverteilung von den Reicheren zu den Ärmeren sei Österreich ohnehin "Weltmeister".

Konkret sieht das Lohnsteuermodell der Wirtschaftstreuhänder niedrigere Steuertarife vor. Von 0 bis 11.000 Euro Jahreseinkommen soll weiterhin keine Lohnsteuer anfallen. Von 11.000 bis 25.000 Euro soll der Tarif von 36,5 auf 25 Prozent gesenkt werden. Von 25.000 bis 30.000 Euro soll der Tarif statt bei derzeit 43,2 künftig bei 25 Prozent liegen. Zwischen 30.000 und 60.000 Euro ist statt derzeit 43,2 Prozent ein Tarif von 38 Prozent vorgesehen. Während bisher ab 60.000 Euro der Spitzensteuersatz von 50 Prozent greift, solle künftig von 60.000 bis 70.000 Euro mit 38 Prozent und von 70.000 bis 250.000 Euro mit 43 Prozent besteuert werden. Erst ab einem Jahreseinkommen von über 250.000 Euro solle der Spitzensteuersatz von 50 Prozent gelten.

Durch die niedrigeren Steuertarife würde sich eine Bruttoentlastung von 6,9 Mrd. Euro ergeben. Die Streichung der Begünstigung des 13. und 14. Monatsgehalts brächte aber dem Staat wiederum 3,9 Mrd. Euro mehr, der Wegfall von Ausnahmebegünstigungen würde rund 1,5 Mrd. Euro mehr in die öffentlichen Kassen spülen. Unterm Strich bliebe den Einkommensbeziehern damit eine Nettoentlastung von mindestens 1,5 Mrd. Euro - im Schnitt eine Pro-Kopf-Entlastung um 400 Euro. 2,6 Millionen Einkommensbezieher würden weiterhin keine Steuern bezahlen, 3,9 Millionen würden von den neuen Tarifen profitieren, so die Kammer.

Den Wirtschaftstreuhändern liegt auch eine Vereinfachung des Lohnabgabensystems am Herzen. So könnte eine Strukturreform mindestens ein Drittel der Erhebungskosten auf Staats- und Unternehmensseite einsparen. Gefordert wird eine Vereinheitlichung der Bemessungsgrundlage für Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer sowie eine Reduktion der Beitragsgruppen in Arbeiterkammer-Mitglieder, Nicht-AK-Mitglieder und Pensionisten. Lohnsteuer und Sozialversicherung sollten nur mehr von einer Behörde eingehoben werden.

Auch die Lohnnebenkosten wie der Dienstgeberbeitrag zum FLAF, die Kommunalsteuer und in Wien die U-Bahn-Steuer sollten reduziert werden, fordert die Kammer. Eine Senkung um einen Prozentpunkt pro Jahr in den Jahren 2015 bis 2017 wird angestrebt.

Derartige steuerliche Entlastungsmaßnahmen seien frühestens 2016 machbar - nach einer Verwaltungsreform, betonte Hübner. Kritisch äußerte er sich zu internationalen Steuersparkonstruktionen, die letztlich die Unternehmensbesteuerung auf Null reduzieren. Obwohl solche Konstruktionen legal seien und daher den Unternehmen nicht direkt vorwerfbar, sei dies "nicht in Ordnung".

(Schluss) gru/sp/ham

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