27.05.2014 10:36:48

WhatsApp muss Kleingedrucktes auf Deutsch anbieten

BERLIN (dpa-AFX) - Der Kurzmitteilungsdienst WhatsApp darf in Deutschland nicht mehr englischsprachige Vertragsbedingungen verwenden. Auch beim Impressum muss WhatsApp nachbessern. Das hat das Landgericht Berlin nach Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) entschieden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

WhatsApp war im Februar für 19 Milliarden Dollar an Facebook verkauft worden. Der Deal ist aber noch nicht vollzogen, so dass WhatsApp selbst für die Mängel im Kleingedruckten verantwortlich ist. Der Dienst stellt seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur in englischer Sprache zur Verfügung. Dies sei Verbrauchern in Deutschland nicht zumutbar, da nicht zu erwarten sei, dass alle die Vertragsbedingungen ohne weiteres verstehen, urteilten die Richter des Landgerichts./chd/DP/stb

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