04.11.2014 15:09:00

Weltweit mehr als 3.000 bilaterale Investitionsschutzabkommen

Die umstrittenen Investorenschutzklauseln (Investor-Staat-Streitschlichtungsverfahren, ISDS) in geplanten EU-Freihandelsabkommen mit Kanada (CETA) und den USA (TTIP) sind nicht neu. Bilaterale Investitionsabkommen gibt es seit Ende der 60er-Jahre, derzeit weltweit über 3.000, davon 150 zwischen EU-Ländern. In Österreich sind 62 solcher Abkommen in Kraft, so Elisabeth Beer von der AK Österreich.

Die meisten Abkommen davon hat Österreich mit Ländern in der EU (12 Abschlüsse), darunter mit Rumänien, Tschechien, Ungarn oder Slowenien, gefolgt von Resteuropa und Afrika mit je 9 Abschlüssen und Asien und Arabien mit je 8. Weiters hat Österreich bilaterale Investitionsabkommen mit 6 Ländern in Zentralasien und je 4 in Zentralamerika und Südamerika abgeschlossen.

Österreich hat das erste bilaterale Investitionsschutzabkommen 1976 mit Rumänien abgeschlossen. "Die grundlegende Idee solcher Abkommen ist es, ausländischen Investoren im Gastland besonderen Schutz vor staatlicher Enteignung zu gewähren", sagte Beer am Dienstag im Zuge der Fachtagung der Arbeiterkammer Niederösterreich (AK NÖ). Argumente dafür seien, dass Investitionen einen positiven wirtschaftlichen Beitrag für die Volkswirtschaft leisten und ausländische Investoren dabei in fremdes Terrain kommen, wo sie das Rechtssystem nicht kennen und daher benachteiligt seien.

Bilaterale Investitionsschutzabkommen seien ursprünglich zwischen Industrie- und Entwicklungsländer abgeschlossen worden. In den geplanten EU-Freihandelsabkommen habe man es mit einem "ziemlich einheitlichen Muster zu tun", so Beer.

Seit 1998 gibt es Klagen vor Schiedsgerichten, insgesamt sind seit Mitte 1990 bis Ende vergangenen Jahres 568 Klagen bekannt. Alle Zahlen sind vom ICSID (International Centre for Settlement of Investment Disputes), ein internationales Schiedsgericht mit Sitz in Washington, das der Weltbankgruppe angehört. Wenn Unternehmen zu anderen Gerichten, wie etwa den internationalen Handelsgerichte in Paris oder London gehen, dann werde das oft gar nicht bekannt, so Beer.

Multinationale Unternehmen mit Sitz in der EU sind mit 53 Prozent aller Klagen die aktivsten, gefolgt von US-Firmen mit 22 Prozent. Bei den EU-Mitgliedstaaten kamen die meisten Klagen aus den Niederlanden (21 Prozent). Gründe dafür sind laut Beer, dass dort viele Briefkastenfirmen sitzen und die Niederlande über zahlreiche liberale zwischenstaatliche Investitionsschutzabkommen verfügen. Es folgen Deutschland (13 Prozent), Großbritannien (14 Prozent), Frankreich (10 Prozent), Italien (9 Prozent) und Spanien (8 Prozent).

In den vergangen Jahren sind die Klagen gegen neue EU-Länder massiv gestiegen. Insgesamt wurden in der Union am häufigsten Tschechien (23 Prozent), gefolgt von Polen (14 Prozent) und Ungarn (10 Prozent) geklagt. Österreich wurde bisher nicht geklagt. Auch zog bisher noch keine heimische Firma vor das ICSID.

In der Hälfte aller Fälle gewinnt der Staat. 24 Prozent gehen zugunsten des Investors aus. Bei 26 Prozent gibt es eine Einigung unter den Streitparteien untereinander. Der Staat müsse aber unabhängig vom Ausgang Schiedsgerichts- und Vertretungskosten zahlen, die durchschnittlich 6 bis 8 Mio. US-Dollar (4,8 - 6,4 Mio. Euro) ausmachen würden, so Beer.

(Schluss) sab/phs

WEB http://www.arbeiterkammer.at http://www.worldbank.org/

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