Rechtlicher Sonderstatus? 17.07.2014 17:10:00

Weltbank dürfte Hypo-Haircut vor Gericht zu Fall bringen

Die Weltbank - deren Investmenttochter IBRD mit 150 Millionen Euro investiert ist - dürfte bald ihre Anwälte aufmarschieren lassen, noch bevor ihre Anleihetranche im November 2016 fällig wird. Die Weltbank hat gute Karten, hieß es am Donnerstag zur APA. Die Weltbank wollte schon im Voraus vom Schuldenschnitt ausgenommen werden. Argumentiert wird in informierten Kreisen mit den Weltbank-Statuten und einem rechtlichen Sonderstatus der supranationalen Institution. Weltbank und Währungsfonds sind völkerrechtlich vor einer Beteiligung an Schuldenschnitten geschützt.

Es werde eine rechtliche Prüfung geben, ob das, was die Weltbank sage, auch wirklich zutrifft. "Wir werden das zu klären haben, notfalls vor Gericht", hat Finanzminister Michael Spindelegger (ÖVP) am Donnerstag erklärt.

Auf Herausgabe der Gelder kann die Weltbank (bzw. deren Unterorganisation IBRD) erst, wenn ihre Bondtranche fällig ist, das wäre Ende 2016. In informierten Kreisen wird aber aus heutiger Sicht erwartet, dass sie eine Feststellungsklage einbringt. Das könnte sie, sobald ihr nach Inkrafttreten des Gesetzes und Anlaufen des Schuldenschnitts heuer im Sommer beschieden wird, dass die Schuldnerin - also die emittierende staatliche Hypo Alpe Adria - von Gesetzes wegen nicht auszahlen wird.

Von der Weltbank wird erwartet, dass die sie vor Gericht auf ihren rechtlichen Sonderstatus verweist, und dem werde wohl ohne langes Verfahren stattgegeben werden, heißt es aus Insiderkreisen zur APA.

Schon vor einem Monat soll die Weltbank in der Sache an die Österreicher geschrieben haben.

Mit ihrem Ansinnen auf gesetzliche Ausnahme vom Schuldenschnitt ist sie abgeblitzt. Im Finanzministerium wurde das damit begründet, dass kein Gläubiger bevorzugt werden dürfe.

Vergeblich um Ausnahmen vom Hypo-Sondergesetz hatten auch die Versicherer gekämpft. Sie verwiesen darauf, dass landesgarantierte Hypo-Anleihen für den Deckungsstock in der klassischen Lebensversicherung erworben wurden, weil diese Papiere wegen der öffentlichen Rückzahlungsgarantien als mündelsicher und damit besonders sicher galten. Auch die Versicherer werden klagen, sie können sich anders als die Weltbank aber nicht auf einen rechtlichen Sonderstatus berufen.

Zwei Ausnahmen vom Schuldenschnitt sieht das Hypo-Gesetz aber schon vor: Nicht betroffen ist eine nachrangige Milliardenanleihe, für die der Bund Ende 2012 für die damals schon notverstaatlichte Hypo die Haftung übernommen hat.

Und ebenfalls nicht bluten müssen Zeichner von vom Land Kärnten garantierten Anleihen über knapp 90 Mio. Euro, die erst nach 2019 fällig werden. Diese zeitliche Differenzierung bei Anleiheschulden wird gegenüber der APA damit erklärt, dass die Bank (in Kürze Abwicklungsfirma) von heuer weg zumindest fünf Jahre lang ohne Rückzahlungsverpflichtungen "arbeiten" können sollte.

(Schluss) rf/phs

WEB http://www.hypo-alpe-adria.com http://www.worldbank.org/

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