11.05.2015 15:31:00
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WKÖ gegen "unzulässiges Körberlgeld" wegen Energieeffizienzgesetz
Es dränge sich "da und dort der Verdacht auf, dass manche EVU sich so auf Kosten der Betriebe ein Körberlgeld verdienen wollen". Ein von der Wirtschaftskammer beauftragtes Rechtsgutachten von Zivilrechtsprofessor Heinz Krejci belege klar, dass dies nicht zulässig wäre; Energielieferanten dürften Kosten, die ihnen durch das Energieeffizienzgesetz entstehen, nicht nach Belieben abwälzen,"schon gar nicht, wenn diese Einsparungskosten noch gar nicht angefallen sind".
Energielieferanten hätten der WKÖ und den Landeskammern nun zugesichert, dass den Betrieben keine übersteigerten Aufschläge, sondern nur die tatsächlichen Kosten verrechnet werden. "Wir haben auf Basis des bestehenden Rechts vielerorts Aufklärungsarbeit geleistet, um zu verhindern, dass unsere Betriebe mit ungerechtfertigten Kosten eingedeckt werden. Oft mit Erfolg, aber leider noch nicht überall", so die Wirtschaftskammer. So verrechne die EnergieAllianz Austria (Wien Energie, EVN, Energie Burgenland) seit 1. April 2015 vorweg die maximalen Kosten, dass im Februar 2016 eine Neuaufrollung anhand der tatsächlichen Kosten in Aussicht gestellt wurde, "reicht uns nicht".
Die EnergieAllianz Austria (EAA) weist den Vorwurf , im Zusammenhang mit dem Energieeffizienzgesetz bei Kunden überhöhte Aufschläge zu verrechnen, zurück. "Es wird von der EAA die im Gesetz vorgesehene Ausgleichsabgabe verrechnet, die zur Gänze an die vom Ministerium vorgesehenen öffentlichen Stellen abgeliefert werden", heißt zur APA. Somit entstehe in keinem Fall ein "Körberlgeld" für die EAA - EnergieAllianz Austria.
(Schluss) itz/sp
WEB http://wko.at http://www.energieallianz.at
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