28.08.2015 14:47:41
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Kirchensteuer ist rechtens
KOBLENZ (dpa-AFX) - Die Erhebung von Kirchensteuer steht mit dem Grundgesetz und den Grundrechten der Europäischen Union in Einklang und ist deshalb rechtens. Zu diesem Urteil ist das Verwaltungsgericht in Koblenz gekommen und hat damit die Klage eines Ehepaars abgewiesen, wie das Gericht am Freitag mitteilte.
Die Eheleute hatten gegen die Festsetzung der römisch-katholischen Kirchensteuer durch das Land geklagt. Die Kirchensteuerpflicht verletze die vom Grundgesetz gewährleistete Religionsfreiheit, sei nicht Bestandteil der Religionsausübung innerhalb der Kirche und zudem nicht mehr zeitgemäß.
Das Verwaltungsgericht wies die Klage mit dem Urteil vom 21. August ab (5 K 1028/14.KO). Das Wesen der Religionsfreiheit liege in der Entscheidung eines jeden Einzelnen für oder gegen die Mitgliedschaft in einer Religionsgemeinschaft. Das Grundgesetz schütze den Kirchenangehörigen aber nicht vor einer Kirchensteuer. Gegen die Entscheidung können die Kläger Berufung einlegen./kno/DP/she
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