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06.06.2014 14:03:50

Vodafone veröffentlicht Transparenz-Bericht

DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Der Telekom-Riese Vodafone muss Behörden in mehreren Ländern einen direkten und ungehinderten Zugriff auf alle Gespräche gewähren. Das geht aus dem am Freitag veröffentlichten Transparenz-Bericht des britischen Konzerns hervor. Die Namen dieser Länder nannte Vodafone nicht. In vielen Fällen sei dort allein das Sprechen darüber schon strafbar, sagte Sprecher Alexander Leinhos der dpa am Freitag. "Eine automatische Mitschneidemöglichkeit von außen gibt es in Deutschland aber definitiv nicht."

Vodafone legte in dem Transparenz-Bericht offen, in welchen Ländern das Unternehmen Behörden das Mithören von Telefongesprächen erlauben muss. Insgesamt geht es um 29 Staaten, in denen Vodafone tätig ist. Der Konzern sei in der Regel gesetzlich verpflichtet, Regierungsstellen solche Abhörmöglichkeiten zu bieten, hieß es.

Einem Bericht des "Guardian" zufolge ist Vodafone wie andere Telekom-Provider in insgesamt sechs Ländern verpflichtet, Behörden einen direkten Zugang zu den Telefonleitungen zu gewähren. Außerdem soll es in Albanien, Ägypten, Ungarn, Indien, Malta, Qatar, Rumänien, Südafrika und der Türkei verboten sein, jegliche Art von Informationen über Hintertüren zum Abhören von Telefongesprächen oder Abfangen von Nachrichten preiszugeben.

Die Veröffentlichung von Informationen zu Abhörmaßnahmen in den einzelnen Ländern hält Vodafone für wichtig, um ein größeres öffentliches Verständnis dafür zu wecken. Im Prinzip sollten aber die Regierungen selbst und nicht die Telekom-Provider für die nötige Transparenz sorgen, so die Forderung. Damit könne ein viel vollständigeres Bild für das jeweilige Land gezeichnet werden. Die Deutsche Telekom hatte Anfang Mai erstmals einen Transparenzbericht für das Jahr 2013 vorgelegt.

Der Bericht von Vodafone weist allerdings auch für Deutschland Lücken auf. So darf das Unternehmen nicht öffentlich machen, wenn eine Überwachungsverfügung erteilt wurde. Rechtlich ungeklärt sei es, ob das Unternehmen zum Beispiel Statistiken darüber veröffentlichen darf, welche Behörden und Agenturen ihren rechtlichen Anspruch auf Herausgabe von Informationen geltend machen.

Die Piratenpartei forderte unterdessen die Bundesdatenschutzbeauftragten auf, sich für ein Recht der Anbieter auf Offenlegung einzusetzen. Es sei "unglaublich", dass die Bundesnetzagentur den Telekommunikationsanbietern die Veröffentlichung des Ausmaßes staatlicher Überwachungsanordnungen und Datenzugriffe verbiete, sagte Patrick Breyer, Datenschutzbeauftragter der Partei./gri/DP/jha

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