08.04.2014 14:49:30
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Verstaatlichte ABN Amro muss sich bei Zukäufen noch zurückhalten
Von Matina Stevis und Maarten van Tartwijk
Die niederländische Bank ABN Amro kann die ihr im Zuge der Finanzkrise angelegten Zügel nicht abstreifen. Das zweithöchste Gericht der Europäischen Union hielt eine Entscheidung aufrecht, die es dem Institut verbietet, andere Banken zu übernehmen. Das ist ein Rückschlag für das Geldhaus, das wieder zurück an die Börse will.
ABN Amro wurde 2008 verstaatlicht und erhielt 2009 eine Kapitalspritze vom Staat. Die Bank kann die Entscheidung innerhalb von zwei Monaten vor dem Europäischen Gerichtshof anfechten.
Sollte der EuGH die Berufung ablehnen, könnte das als Präzedenzfall für andere staatlich gerettete Banken in der EU bei der Frage dienen, ob die Banken das Geld der Steuerzahler ausgeben dürfen, bevor sie ihre Schulden beim Staat beglichen haben.
ABN hat keinen Hehl daraus gemacht, die bestehenden Restriktionen für zu rigide zu halten. Diese würden sie daran hindern, ihre Strategie umzusetzen, zu der ein Börsengang im ersten Halbjahr 2015 gehört.
Die Europäische Kommission hatte das Verbot zur Übernahme anderer Banken 2011 in Kraft gesetzt als Bedingung für die Genehmigung der staatlichen Rettungsgelder. Diese Restriktion soll bis April 2016 gelten, es sei denn, der niederländische Staat senkt seinen Anteil an ABN Amro zwischenzeitlich auf unter 50 Prozent. Die Regierung hatte zuvor mitgeteilt, sie werde zunächst nur einen Minderheitsanteil abgeben.
Ein ABN Amro-Sprecher sagte, das Institut sei "enttäuscht" von dem Urteil, habe aber hinsichtlich einer Berufung noch keine Entscheidung getroffen. "Wir werden uns das Urteil in den kommenden Tagen genau ansehen und dann über weitere Schritte entscheiden", sagte Sprecher Jeroen van Maarschalkerweerd.
Die EU-Kommission gestattet ABN Amro derzeit nur sehr kleine Akquisitionen. In den vergangenen Jahren hat die Bank kleinere Geschäfte in der Schweiz und Deutschland übernommen, hauptsächlich um ihr Privatkundengeschäft zu stärken.
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April 08, 2014 08:17 ET (12:17 GMT)
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