03.02.2015 14:00:31
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Verschärftes Strafrecht soll Ausreise von Dschihadisten eindämmen
BERLIN (AFP)-- Die deutsche Regierung will mit einer Strafrechtsverschärfung die Ausreise von Dschihadisten in Kriegsgebiete eindämmen. Mit der Neuregelung soll belangt werden können, wer "zum Zwecke der Begehung einer schweren staatsgefährdenden Straftat" ins Ausland reist, wie es in dem am Dienstag AFP vorliegenden Gesetzentwurf heißt. Er soll am Mittwoch vom Kabinett gebilligt werden. Von der Neuregelung sollen sowohl schwere Gewalttaten als auch die Ausbildung dafür erfasst werden.
Mit dem neuen Gesetz setzt die Bundesregierung die UN-Resolution gegen "foreign fighters" (ausländische Kämpfer) aus dem vergangenen Jahr um. Die Resolution verpflichtet die Mitgliedsstaaten, Gesetze gegen die Ausreise solche Kämpfer zu schaffen. Dafür wird in Deutschland der erst 2009 geschaffene Strafrechtsparagraf 89a reformiert, mit dem bereits die Ausbildung in so genannten Terrorcamps unter Strafe gestellt wurde.
Zudem schafft die Gesetzesnovelle einen neuen Straftatbestand der Terrorismusfinanzierung. Er soll jegliche Sammlung, Entgegennahme oder Bereitstellung von Vermögenswerten unter Strafe stellen, mit denen terroristische Aktivitäten finanziert werden sollen. Bisher war dies nur strafbar, wenn es um "nicht unerhebliche Vermögenswerte" ging.
Über den Gesetzentwurf hatte zunächst Spiegel Online berichtet. Kritik an der Neuregelung kam vom Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK). Es handele sich um "juristische Turnübungen für die Galerie", sagte der Vorsitzende des BDK im Bundeskriminalamt (BKA), Andy Neumann, dem Online-Portal. Es mangele derzeit weniger an einschlägigen Regelungen zur Terrorbekämpfung als vielmehr an qualifizierten Ermittlern, materiellen Ressourcen und einem verfassungskonformen Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung.
Der neue Paragraf 89c zur Terrorismusfinanzierung werde "spätestens dann zur Farce", wenn dem Täter das Wissen darüber nachgewiesen werden muss, dass terroristische Strukturen das zur Verfügung gestellte Geld für entsprechende Straftaten nutzen werden, sagte Neumann. "Das ist für jeden Ermittler, der sich mit Terrorismusfinanzierung auseinandersetzt, eine praktisch unüberwindbare Hürde".
Bereits im Januar hatte das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem Extremisten künftig der Personalausweis entzogen werden kann, um sie an der Ausreise zu hindern. Bisher ist es nur möglich, Verdächtigen den Reisepass abzunehmen. Allerdings können Extremisten bislang aus Deutschland mit dem Personalausweis in die Türkei einreisen und von dort die Grenze nach Syrien überqueren.
DJG/apo
(END) Dow Jones Newswires
February 03, 2015 07:52 ET (12:52 GMT)- - 07 52 AM EST 02-03-15

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