03.08.2015 10:53:00
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Verkauf von E-Zigaretten darf nicht auf Trafiken beschränkt werden
Das geplante Verkaufsmonopol für E-Zigaretten in Tabaktrafiken widerspricht der Verfassung. Die von der Regierung
angegebenen Argumente des Gesundheits- und Jugendschutzes seien
nicht so stichhaltig, dass damit der im Gesetzesentwurf vorgesehene
schwere Eingriff in das Recht auf Freiheit der Erwerbsausübung
gerechtfertigt werden könnte, urteilte der Verfassungsgerichtshof
(VfGH).
Das Tabakmonopolgesetz sah vor, dass ab Oktober E-Zigaretten nur mehr in Trafiken verkauft werden dürfen. Derzeit können elektrische Zigaretten noch frei verkauft werden und das bleibt nun auch so. Die Händler von E-Zigaretten hatten argumentiert, dass es sich um ein ganz anderes Produkt handle, das teilweise nicht einmal Nikotin enthalte. Bei E-Zigaretten wird eine Flüssigkeit verdampft und dann inhaliert, die Nikotin enthalten kann, aber nicht muss.
(Schluss) tsk/snu
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