17.12.2015 20:36:46
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Verfassungsrechtler stellen sich bei Nachhaftung an Seite der deutschen Atomkonzerne
"Es dürfte auch im Interesse des Staates liegen, es möglichst lange mit solventen Unternehmen zu tun zu haben", sagte Di Fabio am Donnerstag in Berlin. Gemeinsam mit seinem Kollegen Hermes von der Universität Frankfurt war der frühere Richter am Bundesverfassungsgericht als Experte von der Atomkommission eingeladen worden, die im Wirtschaftsministerium zusammenkam. Die Kommission soll bis Februar die beste Alternative aufzeigen, wie die Rückstellungen der vier Versorger für den Ausstieg aus der Kernenergie gesichert werden können.
Di Fabio und Hermes argumentierten, dass ein schnelles, zwangsweises Einziehen der bisher von den Konzernen gebildeten Rückstellungen von insgesamt 38 Milliarden Euro in einen öffentlichen Fonds oder eine Stiftung ebenfalls gegen die Verfassung verstieße. "Es macht keinen Sinn, einen Fonds mit Soforteinzahlung zu gründen, die die Versorger in die Insolvenz treiben könnte", meinte Hermes.
Beide Verfassungsrechtler mahnten ein schonendes Vorgehen mit den Atomfirmen an und erteilten auch der verlangten Nachschusspflicht eine Absage. Diese soll aus Sicht von Opposition und Umweltverbänden gewährleisten, dass die vier Unternehmen auch noch in Jahrzehnten zur Kasse gebeten werden könnten, wenn die Suche nach einem Endlager für die Brennstäbe erfolglos bleibt und weitergesucht werden müsste. Ihr Argument: Die Bürger dürften nicht für eine Aufgabe zahlen, die klar in die Verantwortung der Verursacher falle, die jahrzehntelang mit dem Atomstrom hohe Gewinne eingefahren haben.
Ex-Verfassungsrichter Di Fabio hält die Forderung für zu weitgehend. "Das hieße ja, dass die Versorger sofort wieder neue Rückstellungen bilden müssten, wenn sie die bisherigen in einen Fonds eingebracht hätten", erklärte er. Diese gesetzliche Auflage wäre aber wie ein Mühlstein für die Unternehmen und gefährde ihr wirtschaftliches Überleben, weil Investoren den betroffenen Unternehmen kein Geld mehr zur Verfügung stellen würden.
Als eine Möglichkeit, den Steuerzahler vor hohen Kosten für den Abriss der Kernmeiler und die Lagerung des radioaktiven Mülls zu schützen, sehen die beiden Juristen einen Pauschalbetrag an, den die Atomkonzerne zu den Rückstellungen an einen Fonds oder eine Stiftung überweisen müssten. "Der Preis für Absaugung der Rückstellung ist die Befreiung von Nachschusspflicht", sagte Hermes von der Goethe Universität.
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