Einstweilige Verfügung |
24.09.2014 11:11:00
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Verbund hält Mellach betriebsbereit als Fernwärme-Reserve
Die Frage sei letztlich, wer die weitere Bereithaltung der Kapazität zahle, meinte Anzengruber vor Journalisten. Die Steirer wollten das Fernwärme-Backup ja zum Nulltarif, sie argumentieren, der Verbund sei aufgrund der Vereinbarungen mit der Energie Steiermark dazu verpflichtet; der Strom-Großkonzern sieht das freilich anders. Dadurch landete das Thema vor einem Bezirksgericht, das kürzlich die Einstweilige erließ.
Den seinerzeitigen Stilllegungsbeschluss für das hochmoderne, aufgrund der niedrigen Strom-Großhandelspreise aber unrentable Gaskraftwerk Mellach habe man im Frühjahr "nicht aus Jux und Tollerei getroffen", sondern aus kaufmännischen Erwägungen, betonte der Verbund-Chef am Mittwoch im Vorfeld des Oesterreichs Energie Kongress 2014 in Graz. Das Ölkraftwerk Werndorf stehe als Backup jedenfalls "nicht zur Disposition, das ist geschlossen".
Beide Seiten werden jetzt einmal den Spruch eines Schiedsgerichts abwarten, das kann aber ein Jahr dauern. Je nach Entscheidung "werden wir die Zahlung leisten oder nicht", sagte Energie-Steiermark-Vorstand Christian Purrer am Rande des Pressegesprächs. Angeblich soll der Verbund 20 Mio. Euro für die Bereithaltung einer Reservekapazität verlangt haben, bestätigt wird diese Summe dort nicht. Die Steirer sehen den Verbund jedenfalls in der Pflicht, bis 2020 bis zu 230 MW Wärmeleistung zur Verfügung zu stellen. Das Kohlekraftwerk Mellach ist den Steirern als Reserve zu unsicher, da es in den letzten zweieinhalb Jahren technisch bedingt 40 Tage nicht in Betrieb gewesen sei.
Mit einer Anmeldepflicht für zur Stilllegung vorgesehene Großkraftwerke, die eventuell systemrelevant sein könnten - wie dies E-Control-Vorstand Martin Graf Anfang dieser Woche vorgeschlagen hat -, hätte Anzengruber "kein Problem", wie er im Pressegespräch sagte. Graf hatte auf das deutsche Beispiel verwiesen und gemeint, der Übertragungsnetzbetreiber APG solle eine entsprechende Prüfung im Hinblick auf die Versorgungssicherheit vornehmen, und dem Kraftwerksbetreiber sollten im Falle eines erforderlichen Weiterbetriebs Kosten für Brennstoff und Personal ersetzt werden.
sp/tsk
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